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Perspektiven der Gesundheitspolitik im Kreis Soest
Erfolgreiche Kommunikationsstrategien in der Kommunalpolitik II
Kommunale Handlungsmöglichkeiten in Zeiten knapper Kassen
Wohnen in Düsseldorf immer teurer? Gestaltungsmöglichkeiten einer Stadt
Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern
Workshop – Selbstverständnis, Profil, Außendarstellung
Workshop zur Pressearbeit
Umgang mit Rechtspopulisten im Rat
Die Mittelverteilung nach dem Stärkungspaktgesetz ist für die Jahre 2011 und 2012 verfassungskonform
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit heute verkündetem Urteil die Verfassungsbeschwerde der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Verteilung von Konsolidierungshilfen durch das Stärkungspaktgesetz vom 9. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 661 ff.) zurückgewiesen. Nach diesem Gesetz stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2020 Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation, die zur Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen verpflichtet sind, Konsolidierungshilfen zur Verfügung.