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Die Mittelverteilung nach dem Stärkungspaktgesetz ist für die Jahre 2011 und 2012 verfassungskonform

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit heute verkündetem Urteil die Verfassungsbeschwerde der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Verteilung von Konsolidierungshilfen durch das Stärkungspaktgesetz vom 9. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 661 ff.) zurückgewiesen. Nach diesem Gesetz stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2020 Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation, die zur Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen verpflichtet sind, Konsolidierungshilfen zur Verfügung.

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