CORONA aktuell

Auf dieser Seite stellen wir Euch die aktuellen Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema Corona zusammen.

Von besonderem kommunalpolitischem Interesse ist der  Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (Sitzungsdurchführungserlass):

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat gemäß des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW) (GV.NRW.2020 S.218b) im Land Nordrhein-Westfalen die epidemische Lage von landesweiter Tragweite erneut bis zum 18. Juni 2021 verlängert.

Die Feststellung ist im Gesetz-und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Der Beschluss des Landtages kann hier heruntergeladen werden.

Demnach kann dem Hauptausschuss nach § 60 Abs. 1 GO NRW weiterhin die Entscheidungsbefungnis in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen übertragen werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung an den Hauptausschuss zugestimmt haben.

Ältere Coronaverordnungen und Erlasse  können hier eingesehen werden:

Corona-Teststrukturverordnung (gültig ab dem 03. Februar 2022)