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SGK-Schriftenreihe Band 45 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

„In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. […] Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ So steht es in Art. 28 Abs. 1 und 2 Grundgesetz.

Die Kreise und ihre Volksvertretungen spielen  dementsprechend im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland in allen 13 Flächenländern eine wichtige Rolle.

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SGK-Schriftenreihe Band 45 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Für Mitglieder)

„In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. […] Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ So steht es in Art. 28 Abs. 1 und 2 Grundgesetz.

Die Kreise und ihre Volksvertretungen spielen  dementsprechend im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland in allen 13 Flächenländern eine wichtige Rolle.

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SGK-Schriftenreihe Band 46 Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) (Für Mitglieder) – 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage

SGK-Schriftenreihe Band 46 von Karl Heinz Blasweiler in der 2. überarbeiteten und aktualisierten Auflage, bietet einen fundierten Überblick, der zunächst ausreichen sollte, das NKF in der kommunalen Praxis nutzen und für die Umsetzung politischer Ziele einsetzen zu können. Das Buch stellt die Praxisorientierung bewusst in den Vordergrund.

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