Der jetzt „Kommunallexikon“ genannte Leitfaden löst das als „Kommunalpolitik von A bis Z“ mehrfach aufgelegte Nachschlagewerk ab. Die wesentlichen kommunalpolitischen Schlagwörter sind übersichtlich nach Themengebieten gegliedert. So kann sich der Leser oder die Leserin einen schnellen Überblick verschaffen. Über das Glossar haben wir an der Funktionalität eines Nachschlagewerkes festgehalten.
ARCHIV
SGK-Schriftenreihe Band 43 Das Kommunallexikon (Für Mitglieder)
Der jetzt „Kommunallexikon“ genannte Leitfaden löst das als „Kommunalpolitik von A bis Z“ mehrfach aufgelegte Nachschlagewerk ab. Die wesentlichen kommunalpolitischen Schlagwörter sind übersichtlich nach Themengebieten gegliedert. So kann sich der Leser oder die Leserin einen schnellen Überblick verschaffen. Über das Glossar haben wir an der Funktionalität eines Nachschlagewerkes festgehalten.
SGK-Schriftenreihe Band 44 – Stadtentwicklung und Bauleitplanung – 1. überarbeitete und aktualisierte Auflage
Diesen Fragen widmet sich Band 44 der SGK-Schriftenreihe mit dem Titel „Stadtentwicklung und Bauleitplanung“ nunmehr in der 3. Auflage.
SGK-Schriftenreihe Band 44 – Stadtentwicklung und Bauleitplanung – 1. überarbeitete und aktualisierte Auflage (Für Mitglieder)
Diesen Fragen widmet sich Band 44 der SGK-Schriftenreihe mit dem Titel „Stadtentwicklung und Bauleitplanung“ nunmehr in der 3. Auflage.
SGK-Schriftenreihe Band 45 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
„In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. […] Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ So steht es in Art. 28 Abs. 1 und 2 Grundgesetz.
Die Kreise und ihre Volksvertretungen spielen dementsprechend im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland in allen 13 Flächenländern eine wichtige Rolle.
SGK-Schriftenreihe Band 45 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Für Mitglieder)
„In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. […] Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ So steht es in Art. 28 Abs. 1 und 2 Grundgesetz.
Die Kreise und ihre Volksvertretungen spielen dementsprechend im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland in allen 13 Flächenländern eine wichtige Rolle.
SGK-Schriftenreihe Band 46 – Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) – 2. überarbeitete und aktualisierte Ausgabe
SGK-Schriftenreihe Band 46 von Karl Heinz Blasweiler in der 2. überarbeiteten und aktualisierten Auflage bietet einen fundierten Überblick, der zunächst ausreichen sollte, das NKF in der kommunalen Praxis nutzen und für die Umsetzung politischer Ziele einsetzen zu können. Das Buch stellt die Praxisorientierung bewusst in den Vordergrund.
SGK-Schriftenreihe Band 46 Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) (Für Mitglieder) – 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage
SGK-Schriftenreihe Band 46 von Karl Heinz Blasweiler in der 2. überarbeiteten und aktualisierten Auflage, bietet einen fundierten Überblick, der zunächst ausreichen sollte, das NKF in der kommunalen Praxis nutzen und für die Umsetzung politischer Ziele einsetzen zu können. Das Buch stellt die Praxisorientierung bewusst in den Vordergrund.
SGK-Schriftenreihe Band 47 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Textausgabe 2023
bearbeitet von Christian Kaiser.
Auflage 2023
SGK-Schriftenreihe Band 47 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Textausgabe 2023 (Für Mitglieder)
bearbeitet von Christian Kaiser.
Auflage 2023