MELDUNGEN
MELDUNGEN
Weitere bauplanungsrechtliche Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte geplant
Die weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen erfordern die schnelle Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften.
Nach dem Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmegesetz, durch das die bis zum
31.12.2019 befristeten Regelungen des § 246 Abs. 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen
wurden (siehe Schnellbrief 2o3/2014), plant die Bundesregierung weitere bauplanungsrechtliche
Erleichterungen. Dies geschieht im Rahmen eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
(Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes
und weiterer Gesetze – „Asylpaket“) und wird Gegenstand des Bund-Länder-
Gipfels am kommenden Donnerstag, dem 24.09.2015 sein.
Entwicklung kommunalpolitischer Konzepte
Das Stärkungspaktgesetz NRW / Tourismus im Sauerland – Möglichkeiten und Perspektiven
Ergebnisse der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Die Bundesregierung und die Länderchefs haben sich auf eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt. Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. November in Kraft treten können. Das Ergebnis sei lt. Bundesregierung „ein guter Tag für die Kommunen“. Der Bund ist bereit, künftig eine Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat zu geben.