MELDUNGEN

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Ergebnisse der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Die Bundesregierung und die Länderchefs haben sich auf eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt. Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. November in Kraft treten können. Das Ergebnis sei lt. Bundesregierung „ein guter Tag für die Kommunen“. Der Bund ist bereit, künftig eine Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat zu geben.

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Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins

Die KfW unterstützt Deutschlands Kommunen ab sofort bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingseinrichtungen“. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

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