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AKTUELLE MELDUNGEN

Sozialer Arbeitsmarkt in NRW

Seit gut einem Jahr gibt es den Sozialen Arbeitsmarkt, rechtlich verankert im Teilhabechancengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Damit erhalten Langzeitarbeitslose neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt und auf gesellschaftliche Teilhabe.

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Steinkohleregionen dürfen im Kohleausstiegsgesetz nicht benachteiligt werden

Die NRW-Landesgruppe hat am 02. März auf Initiative der Ruhr-SPD-MdB den Beschluss „Steinkohleregionen dürfen im Kohleausstiegsgesetz nicht benachteiligt werden“ gefasst und begrüßt weiterhin sehr, dass der SPD Vorschlag für eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) erfolgreich war und alle Betroffenen einen Konsens für einen geordneten Kohleausstieg gefunden haben.

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§2 UStG – Aktuelle Entwicklungen

Im unten angehängten Schnellbrief berichtet der Städte- und Gemeindebund NRW von seinen Bemühungen, auf Landes- und Bundesebene stärkere Unterstützung der staatlichen Ebenen zu fordern, um die Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht erfolgreich und rechtssicher zu absolvieren. Dazu gehört insbesondere die Forderung
nach einer Verlängerung der sog. Optionsfrist (§ 27 Abs. 22 Satz 3 UStG), die nach aktueller
Rechtslage mit Ablauf diesen Jahres endet.

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Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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Die NRW-Landesgruppe hat am 02. März auf Initiative der Ruhr-SPD-MdB den Beschluss „Steinkohleregionen dürfen im Kohleausstiegsgesetz nicht benachteiligt werden“ gefasst und begrüßt weiterhin sehr, dass der SPD Vorschlag für eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) erfolgreich war und alle Betroffenen einen Konsens für einen geordneten Kohleausstieg gefunden haben.

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