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Kommunalwahl 2020 – Angabe einer E-Mail-Adresse

Nach dem § 26 KWahlO muss der Wahlvorschlag unter anderem enthalten den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei die den Wahlvorschlag einreicht sowie neben dem Familiennamen, die Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) auch die E-Mail-Adresse oder Postfach sowie Staatsangehörigkeit des Bewerbers.

Hierzu teilt der Landeswahlleiter folgendes mit:

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Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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