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AKTUELLE MELDUNGEN

Kommunalverfassungsgesetze Nordrhein-Westfalen

Textausgabe mit Einführung von Johannes Winkel und Roland Schäfer - 5. Auflage - 2020 - 312 Seiten; Taschenformat (16,6 cm x 11,5 cm); kartoniert; 12,80 €  - ISBN: 978-3-8293-1488-6 - Kommunal- und Schulverlag Die in dieser Ausgabe abgedruckten Gesetzestexte -...

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Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember 2020
fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung
ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen
sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu
den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können
Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

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Verlängerung der Antragsfrist des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“

Um die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Stärkung der Innenstädte angesichts
des Wandels im Einzelhandel zu stärken, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales und
Bauen NRW (MHKBG) im Juli diesen Jahres das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ mit einem Volumen in Höhe von 70 Mio. Euro ins
Leben gerufen.

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PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember 2020
fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung
ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen
sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu
den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können
Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

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Verlängerung der Antragsfrist des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“

Um die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Stärkung der Innenstädte angesichts
des Wandels im Einzelhandel zu stärken, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales und
Bauen NRW (MHKBG) im Juli diesen Jahres das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ mit einem Volumen in Höhe von 70 Mio. Euro ins
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