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Bund zur Zahlung von 70 Millionen Euro verurteilt
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Der Bund muss aus dem Bildungs-und Teilhabepaket insgesamt 284 Millionen Euro an die Länder und Kommunen zurückzahlen. Davon erhalten alleine die nordrhein-westfälischen Kommunen rund 70 Millionen Euro. Nordrhein-Westfalen hatte im August des vergangenen Jahres Klage gegen den Bund erhoben, weil Berlin im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht verausgabte Gelder aus dem Jahr 2012 rückwirkend im Jahre 2014 von den NRW-Kommunen einbehalten hatte.
Ergebnisse des 2. Runden Tisches zu Flüchtlingsfragen
Viele umgesetzte Maßnahmen seit 1. Gipfel und Forderungen an den Bund – Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat am 15. April 2015 rund 30 Akteure aus Politik, Kirchen, Kommunen, Flüchtlingshilfe und Wohlfahrtsverbänden in die Düsseldorfer Staatskanzlei geladen, um sich mit ihnen über die Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen auszutauschen. Seit dem ersten Spitzentreffen vor einem halben Jahr ist bereits vieles erreicht worden.
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E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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40104 Düsseldorf
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