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AKTUELLE MELDUNGEN
Bundesgerichtshof: kommunales Swap-Geschäft
am 28.04.2015 wurde zum ersten Mal ein Fall zu einem kommunalen Swap-Geschäft vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Dabei hat sich der BGH mit den Pflichten von Banken beschäftigt, die eigene Zinssatz-Swap-Verträge empfehlen. Hintergrund dieses Verfahrens ist das Verfahren der Stadt Ennepetal, in dem die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Rechtsnachfolgerin der WestLB gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zugunsten der Stadt eine Nichtzulassungsbeschwerde der Revision zum BGH eingereicht hat. Weitere Informationen im Schnellbrief 67/2015 und in der Pressemitteilung des BGH (siehe Downloads).
Gesundheitsförderung und Prävention müssen in Kommunen ankommen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat gemeinsam mit dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit die Übersicht „Für ein gesundes Leben in unserer Kommune“ mit zahlreichen Anregungen der Gesundheitsförderung und Prävention erstellt. Diese Übersicht und weitere Informationen hat der Städte- und Gemeindebund NRW im Schnellbrief 66/2015 weitergegeben.
Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz
der Bundesrat hat am 6. März 2015 die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) durch das „Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47 g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ beschlossen. Im Schnellbrief 65/2015 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW über die daraus resultierenden Folgen für die kommunalen Unternehmen.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat gemeinsam mit dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit die Übersicht „Für ein gesundes Leben in unserer Kommune“ mit zahlreichen Anregungen der Gesundheitsförderung und Prävention erstellt. Diese Übersicht und weitere Informationen hat der Städte- und Gemeindebund NRW im Schnellbrief 66/2015 weitergegeben.
Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz
der Bundesrat hat am 6. März 2015 die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) durch das „Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47 g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ beschlossen. Im Schnellbrief 65/2015 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW über die daraus resultierenden Folgen für die kommunalen Unternehmen.
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