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AKTUELLE MELDUNGEN

Sozialer Arbeitsmarkt bekämpft Langzeitarbeitslosigkeit

Düsseldorf. „Wir begrüßen den Vorschlag von SPD und Grünen in NRW, dauerhaft öffentlich geförderte Beschäftigung in einem sozialen Arbeitsmarkt einzuführen.“ Auf diesen Nenner bringt Frank Baranowski, Landesvorsitzender der SPD-Kommunalen und Gelsenkirchener Oberbürgermeister den jüngsten Antrag der Fraktionen von SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Düsseldorf. „Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die sozialen Folgen für die Menschen und Kommunen sind eine enorme gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesarbeitsministerin konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet.“

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Die Mittelverteilung nach dem Stärkungspaktgesetz ist für die Jahre 2011 und 2012 verfassungskonform

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit heute verkündetem Urteil die Verfassungsbeschwerde der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Verteilung von Konsolidierungshilfen durch das Stärkungspaktgesetz vom 9. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 661 ff.) zurückgewiesen. Nach diesem Gesetz stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2020 Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation, die zur Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen verpflichtet sind, Konsolidierungshilfen zur Verfügung.

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Ergebnisse Flüchtlingsgipfel Bund und Gespräch mit Bundesinnenminister de Maizière

Am 8. Mai 2015 hat im Kanzleramt ein Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern stattgefunden. Obwohl in vielen Ländern, so auch in NRW, die Städte und Gemeinden diese Aufgabe erfüllen, wurden sie nicht eingeladen. So wurde im Nachgang zum Flüchtlingsgipfel ein Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesinnenminister Dr. de Maizière geführt. Weiterführende Informationen dazu in den Schnellbriefen 75 + 77/2015.

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Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
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40104 Düsseldorf

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Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit heute verkündetem Urteil die Verfassungsbeschwerde der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Verteilung von Konsolidierungshilfen durch das Stärkungspaktgesetz vom 9. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 661 ff.) zurückgewiesen. Nach diesem Gesetz stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2020 Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation, die zur Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen verpflichtet sind, Konsolidierungshilfen zur Verfügung.

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Am 8. Mai 2015 hat im Kanzleramt ein Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern stattgefunden. Obwohl in vielen Ländern, so auch in NRW, die Städte und Gemeinden diese Aufgabe erfüllen, wurden sie nicht eingeladen. So wurde im Nachgang zum Flüchtlingsgipfel ein Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesinnenminister Dr. de Maizière geführt. Weiterführende Informationen dazu in den Schnellbriefen 75 + 77/2015.

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