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Konversion: Von der militärischen zur zivilen Nutzung
Mietpreisbremse wird in 22 Städten eingeführt
Das Kabinett hat beschlossen, dass die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in 22 nordrhein-westfälischen Städten gelten soll. Nach der ab dem 1. Juli geltenden Verordnung darf in den betroffenen Städten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden.
Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz veröffentlicht
Mit dem seit gut einem Jahr geltenden Wohnungsaufsichtsgesetz hat das Land NRW den Kommunen ein wirksames Instrument an die Hand gegeben, um gegen verwahrloste Wohnungen vorzugehen.
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E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
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40104 Düsseldorf
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