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Mietpreisbremse wird in 22 Städten eingeführt

Das Kabinett hat beschlossen, dass die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in 22 nordrhein-westfälischen Städten gelten soll. Nach der ab dem 1. Juli geltenden Verordnung darf in den betroffenen Städten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden.

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