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AKTUELLE MELDUNGEN
Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes greift kommunale Forderungen nach Änderung des Baugesetzbuchs und zur Absenkung von Energiestandards auf
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit Datum vom 28.09.2015 den als Anlage 1 beigefügten finalen Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vorgelegt. Die seitens des DStGB und des StGB NRW geforderten Änderungen in Art. 6 des Gesetzentwurfs zum Bau- und Energierecht wurden hierbei weitgehend übernommen.
Flüchtlingsbetreuung / Aktuelle Gespräche mit dem Land / Online-Plattform des Landes zur Koordination des Hilfebedarfs
Die Ministerpräsidentin hat am Freitag, dem 25.09.2015, die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig zu einer Besprechung in die Staatskanzlei eingeladen. Sie hat in diesem Gespräch den Wunsch geäußert, mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah zu einer einvernehmlichen Regelung bezüglich der Weiterleitung der am Donnerstag, dem 24.09.2015 auf dem Asylgipfel in Berlin beschlossenen Bundesmittel zu kommen.
Rundfunkbeiträge für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften
Zur Frage nach der Erhebung von Rundfunkbeiträgen für Asylbewerber in Flüchtlingsunter-künften möchten wir auf eine Information des Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio aufmerksam machen. Danach sind Asylbewerber bei der Unterbringung in einer Gemein-schaftsunterkunft oder Wohnung nicht anmeldepflichtig. Der Asylbewerberstatus geht aus den Meldedaten allerdings nicht hervor. Seitens des Beitragsservice wird deshalb darum gebeten, die Adressen von Asylbewerberunterkünften zu melden, damit diese Adressen für den Versand von Klärungsschreiben gesperrt werden können. Ein Formular zur Meldung der Flüchtlingsunterkünfte sowie ein zugehöriges Merkblatt haben wir diesem Schreiben beigefügt.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Die Ministerpräsidentin hat am Freitag, dem 25.09.2015, die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig zu einer Besprechung in die Staatskanzlei eingeladen. Sie hat in diesem Gespräch den Wunsch geäußert, mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah zu einer einvernehmlichen Regelung bezüglich der Weiterleitung der am Donnerstag, dem 24.09.2015 auf dem Asylgipfel in Berlin beschlossenen Bundesmittel zu kommen.
Rundfunkbeiträge für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften
Zur Frage nach der Erhebung von Rundfunkbeiträgen für Asylbewerber in Flüchtlingsunter-künften möchten wir auf eine Information des Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio aufmerksam machen. Danach sind Asylbewerber bei der Unterbringung in einer Gemein-schaftsunterkunft oder Wohnung nicht anmeldepflichtig. Der Asylbewerberstatus geht aus den Meldedaten allerdings nicht hervor. Seitens des Beitragsservice wird deshalb darum gebeten, die Adressen von Asylbewerberunterkünften zu melden, damit diese Adressen für den Versand von Klärungsschreiben gesperrt werden können. Ein Formular zur Meldung der Flüchtlingsunterkünfte sowie ein zugehöriges Merkblatt haben wir diesem Schreiben beigefügt.
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