PRESSE
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AKTUELLE MELDUNGEN
FAQ-Liste zur Umsetzung des KlnvFG in NRW
Im Anschluss an den Schnellbrief Nr. 224/2015 teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit,
dass das NRW-Umsetzungsgesetz zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes
(KInvFöG NRW) am 08.10.2015 in Kraft tritt.
Landtag stärkt das kommunale Ehrenamt
Gestern hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, CDU und FDP in einem gemeinsamen Antrag eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes auf den Weg gebracht, die in den nächsten Wochen und Monaten in Kraft treten sollen. So sollen unter anderem die Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger einmalig um zehn Prozent erhöht werden, durch eine landesweite Vereinheitlichung der Verdienstausfallgrenzen für eine verbesserte Vereinbarkeit von ehrenamtlichen Mandat und Beruf gesorgt sowie die Mindestausstattungen für Fraktionen an die modernen Erfordernisse angepasst werden. Diese Initiativen gehen auf die Empfehlungen der Ehrenamtskommission zurück, die Ende August 2015 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte. Dazu erklären Lisa Steinmann (SPD), Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt:
Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes greift kommunale Forderungen nach Änderung des Baugesetzbuchs und zur Absenkung von Energiestandards auf
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit Datum vom 28.09.2015 den als Anlage 1 beigefügten finalen Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vorgelegt. Die seitens des DStGB und des StGB NRW geforderten Änderungen in Art. 6 des Gesetzentwurfs zum Bau- und Energierecht wurden hierbei weitgehend übernommen.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes greift kommunale Forderungen nach Änderung des Baugesetzbuchs und zur Absenkung von Energiestandards auf
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit Datum vom 28.09.2015 den als Anlage 1 beigefügten finalen Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vorgelegt. Die seitens des DStGB und des StGB NRW geforderten Änderungen in Art. 6 des Gesetzentwurfs zum Bau- und Energierecht wurden hierbei weitgehend übernommen.
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