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AKTUELLE MELDUNGEN

Landtag stärkt das kommunale Ehrenamt

Gestern hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, CDU und FDP in einem gemeinsamen Antrag eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes auf den Weg gebracht, die in den nächsten Wochen und Monaten in Kraft treten sollen. So sollen unter anderem die Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger einmalig um zehn Prozent erhöht werden, durch eine landesweite Vereinheitlichung der Verdienstausfallgrenzen für eine verbesserte Vereinbarkeit von ehrenamtlichen Mandat und Beruf gesorgt sowie die Mindestausstattungen für Fraktionen an die modernen Erfordernisse angepasst werden. Diese Initiativen gehen auf die Empfehlungen der Ehrenamtskommission zurück, die Ende August 2015 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte. Dazu erklären Lisa Steinmann (SPD), Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt:

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Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes greift kommunale Forderungen nach Änderung des Baugesetzbuchs und zur Absenkung von Energiestandards auf

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit Datum vom 28.09.2015 den als Anlage 1 beigefügten finalen Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vorgelegt. Die seitens des DStGB und des StGB NRW geforderten Änderungen in Art. 6 des Gesetzentwurfs zum Bau- und Energierecht wurden hierbei weitgehend übernommen.

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Flüchtlingsbetreuung / Aktuelle Gespräche mit dem Land / Online-Plattform des Landes zur Koordination des Hilfebedarfs

Die Ministerpräsidentin hat am Freitag, dem 25.09.2015, die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig zu einer Besprechung in die Staatskanzlei eingeladen. Sie hat in diesem Gespräch den Wunsch geäußert, mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah zu einer einvernehmlichen Regelung bezüglich der Weiterleitung der am Donnerstag, dem 24.09.2015 auf dem Asylgipfel in Berlin beschlossenen Bundesmittel zu kommen.

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Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
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40104 Düsseldorf

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Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit Datum vom 28.09.2015 den als Anlage 1 beigefügten finalen Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vorgelegt. Die seitens des DStGB und des StGB NRW geforderten Änderungen in Art. 6 des Gesetzentwurfs zum Bau- und Energierecht wurden hierbei weitgehend übernommen.

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Die Ministerpräsidentin hat am Freitag, dem 25.09.2015, die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig zu einer Besprechung in die Staatskanzlei eingeladen. Sie hat in diesem Gespräch den Wunsch geäußert, mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah zu einer einvernehmlichen Regelung bezüglich der Weiterleitung der am Donnerstag, dem 24.09.2015 auf dem Asylgipfel in Berlin beschlossenen Bundesmittel zu kommen.

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