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AKTUELLE MELDUNGEN

Erhöhung der Eingruppierung der Besoldung der Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern

Mit Wirkung vom 14. November 2015 hat das Land die Besoldung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern angehoben und das Amt in die Besol-dungsgruppe B 2 eingruppiert (§ 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung; GV. NRW. S. 727). Ab diesem Zeitpunkt entsteht dementsprechend der Anspruch auf diese erhöhte Besoldung (§ 3 Abs. 1 S. 2 ÜBesG analog).

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PlattformKlima NRW

Seit Mitte Oktober 2015 bietet die Kommunal Agentur NRW, das Tochterunternehmen des Städte- und Gemeindebundes NRW, im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen den Städten, Gemeinden und Kreisen in NRW über die PlattformKlima.NRW wieder eine kostenfreie Unterstützung und Beratung an.

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PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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