PRESSE
PRESSE
AKTUELLE MELDUNGEN
Kommunalinvestitionsfördergesetz – Erweiterung der Definition „ländliche Gebiete“
Mit dem anliegend zu Ihrer Kenntnis beigefügten Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.11.2015 wird die Definition des Merkmals „finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten“ gelockert und der Kreis der grundsätzlich in Betracht kommenden Kommunen durch die Anhebung der Einwohnergrenze von 80.000 auf 100.000 erweitert.
Die FAQ-Liste des Innenministeriums wird entsprechend angepasst.
Quelle: StGB-Schnellbrief
Erhöhung der Eingruppierung der Besoldung der Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern
Mit Wirkung vom 14. November 2015 hat das Land die Besoldung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern angehoben und das Amt in die Besol-dungsgruppe B 2 eingruppiert (§ 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung; GV. NRW. S. 727). Ab diesem Zeitpunkt entsteht dementsprechend der Anspruch auf diese erhöhte Besoldung (§ 3 Abs. 1 S. 2 ÜBesG analog).
„KommAn-NRW“ soll Kommunen entlasten und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe stärken
Das nordrhein-westfälische Integrationsministerium will mit dem Aktionsprogramm KommAn-NRW Städte und Gemeinden sowie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagierte Menschen noch stärker bei den anstehenden Integrationsaufgaben unterstützen. Dafür plant das Ministerium im kommenden Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 13,4 Millionen Euro ein.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
AKTUELLE MELDUNGEN
Kommunalinvestitionsfördergesetz – Erweiterung der Definition „ländliche Gebiete“
Mit dem anliegend zu Ihrer Kenntnis beigefügten Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.11.2015 wird die Definition des Merkmals „finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten“ gelockert und der Kreis der grundsätzlich in Betracht kommenden Kommunen durch die Anhebung der Einwohnergrenze von 80.000 auf 100.000 erweitert.
Die FAQ-Liste des Innenministeriums wird entsprechend angepasst.
Quelle: StGB-Schnellbrief
Erhöhung der Eingruppierung der Besoldung der Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern
Mit Wirkung vom 14. November 2015 hat das Land die Besoldung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern angehoben und das Amt in die Besol-dungsgruppe B 2 eingruppiert (§ 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung; GV. NRW. S. 727). Ab diesem Zeitpunkt entsteht dementsprechend der Anspruch auf diese erhöhte Besoldung (§ 3 Abs. 1 S. 2 ÜBesG analog).
„KommAn-NRW“ soll Kommunen entlasten und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe stärken
Das nordrhein-westfälische Integrationsministerium will mit dem Aktionsprogramm KommAn-NRW Städte und Gemeinden sowie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagierte Menschen noch stärker bei den anstehenden Integrationsaufgaben unterstützen. Dafür plant das Ministerium im kommenden Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 13,4 Millionen Euro ein.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf