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AKTUELLE MELDUNGEN

Nutzung von Sporthallen für die Flüchtlingsunterbringung

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat eine eigene Umfrage zur Anzahl der genutzten Sporthallen für die Flüchtlingsunterbringung durchgeführt. Die Ergebnisse können im Schnellbrief 281/2015, den wir Euch hier zur Verfügung stellen, nachgelesen werden. Ausgangspunkt waren die vom Ergebnis sehr voneinander abweichenden Ergebnisse der Umfragen vom Landessportbund und dem WDR.

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Bauaufsichtliche Behandlung von Flüchtlingsunterkünften

Mittels Erlass vom 30.11.2015 (Anlage) hat das MBWSV bestimmt, dass sich die Bauaufsichtsbehörden bis zum 01.10.2017 bauaufsichtlich nicht mit Sporthallen und anderen Hallen befassen sollen, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich Flüchtlinge und Asylbegehrende darin jeweils über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen aufhalten werden und nicht beabsichtigt ist, die für eine dauerhafte Wohnnutzung erforderlichen baulichen Änderungen des Gebäudes durchzuführen.

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Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
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Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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