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AKTUELLE MELDUNGEN
Nicht schön reden – aber Haltung zeigen
Von Daniel Hartwich. Auf dem Podium im Wissenschaftspark GE wurde Klartext gesprochen. Nicht verwunderlich, wenn Frank Baranowski, Oberbürgermeister der Stadt Gelesenkirchen und Birgit Zoerner, Beigeordnete der Stadt Dortmund über ihre kommunalen Erfahrungen, ihre Sorgen, ihre Forderungen, aber auch über ihre Erwartungen der zu integrierenden Flüchtlinge vor Ort sprechen.
Kommunalinvestitionsfördergesetz – Erweiterung der Definition „ländliche Gebiete“
Mit dem anliegend zu Ihrer Kenntnis beigefügten Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.11.2015 wird die Definition des Merkmals „finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten“ gelockert und der Kreis der grundsätzlich in Betracht kommenden Kommunen durch die Anhebung der Einwohnergrenze von 80.000 auf 100.000 erweitert.
Die FAQ-Liste des Innenministeriums wird entsprechend angepasst.
Quelle: StGB-Schnellbrief
Erhöhung der Eingruppierung der Besoldung der Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern
Mit Wirkung vom 14. November 2015 hat das Land die Besoldung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern angehoben und das Amt in die Besol-dungsgruppe B 2 eingruppiert (§ 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung; GV. NRW. S. 727). Ab diesem Zeitpunkt entsteht dementsprechend der Anspruch auf diese erhöhte Besoldung (§ 3 Abs. 1 S. 2 ÜBesG analog).
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Mit Wirkung vom 14. November 2015 hat das Land die Besoldung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern angehoben und das Amt in die Besol-dungsgruppe B 2 eingruppiert (§ 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung; GV. NRW. S. 727). Ab diesem Zeitpunkt entsteht dementsprechend der Anspruch auf diese erhöhte Besoldung (§ 3 Abs. 1 S. 2 ÜBesG analog).
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