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AKTUELLE MELDUNGEN

Unterschiedliche Zuweisungsquoten von Flüchtlingen

In einem Schreiben hatte der Städte- und Gemeindebund NRW Kommunalminister Ralf Jäger zu der Problematik der unterschiedlichen Zuweisungsquoten von Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden informiert. In einem Erlass des Innenministeriums vom 15. Januar 2016 wird nun ausgeführt, dass die Zuweisungspraxis im Jahr 2015 dazu geführt habe, dass einzelne Kommunen ihre Aufnahmeverpflichtung gem. FlüAG nur un-ureichend erfüllt haben. Weiter wird ausgeführt, dass mit den Bezirksregierungen ein zeitnaher Ausgleich dieses Zustandes vereinbart worden ist. Die Bezirksregierung Arnsberg ergänzt zeitnah die allen Bezirksregierungen vorliegende Auflistung um die bei der Berechnung der Fehlerquote berücksichtigten Aufnahmeeinrichtungen. Der Erlass und der Schnellbrief sind als Anlage beigefügt.

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Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 10 %

Wie bereits angekündigt, wurden die Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger zum 01. Januar 2016 einmalig um 10 Prozent erhöht. Der Erlass zur Fraktionsmittelverwendung, der die Möglichkeiten der Fraktionsmittelverwendung aktualisiert und gleichzeitig eine Mindestausstattung sichern soll, liegt, wie bereits mitgeteilt, seit Dezember vor.

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Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

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Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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Wie bereits angekündigt, wurden die Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger zum 01. Januar 2016 einmalig um 10 Prozent erhöht. Der Erlass zur Fraktionsmittelverwendung, der die Möglichkeiten der Fraktionsmittelverwendung aktualisiert und gleichzeitig eine Mindestausstattung sichern soll, liegt, wie bereits mitgeteilt, seit Dezember vor.

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