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Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 10 %

Wie bereits angekündigt, wurden die Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger zum 01. Januar 2016 einmalig um 10 Prozent erhöht. Der Erlass zur Fraktionsmittelverwendung, der die Möglichkeiten der Fraktionsmittelverwendung aktualisiert und gleichzeitig eine Mindestausstattung sichern soll, liegt, wie bereits mitgeteilt, seit Dezember vor.

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