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Daldrup: Finanzgericht Münster bestätigt gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Das Finanzgericht Münster bestätigt in einem Musterverfahren die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Einkaufs von Hotelleistungen. Der Hoteleinkauf unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung – herauszurechnen sind Leistungen, die über die reine Anmietung des Hotelzimmers hinausgehen. Dies sind Verpflegung, Unterhaltung, Beförderung und die übliche Rezeption sowie die Reinigung der Räumlichkeiten. Dies ist der Tenor eines heute bekannt gegebenen Urteils des Finanzgerichts Münster.

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