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AKTUELLE MELDUNGEN
Investitionsprogramm zum Ausbau des Ü3-Bereichs – Zahlen und XY-Meldung
Ministerin Christina Kampmann hat heute das Investitionsprogramm zum Ausbau des Ü3-Bereichs vorgestellt. Alle Jugendämter in NRW haben damit die Möglichkeit, Fördermittel für die Schaffung neuer Kindergartenplätze zu beantragen. Zur Unterstützung der Kommunikation mit der örtlichen Presse hat die SPD-Landtagsfraktion eine XY-Meldung verfasst. Diese und eine Übersicht der Fördersummen der einzelnen Kommunen stehen hier zum Download bereit.
Kampmann: Ü3-Investitionsprogramm gestartet – 100 Millionen Euro für neue Kitaplätze
Das von Familienministerin Christina Kampmann im Dezember 2015 angekündigte Ü3-Investitionsprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro wird ab sofort gestartet. Alle Jugendämter in Nordrhein-Westfalen können somit Investitionsfördermittel zum Bau neuer Kitaplätze für über dreijährige Kinder beantragen.
Bundesgerichtshof entscheidet erneut zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen mit einer Kommune in Nordrhein-Westfalen
Die Gemeinde Hückeswagen verklagte die Rechtsnachfolgerin der Landesbank WestLB, auf Zahlung und Feststellung im Zusammenhang mit dem Abschluss von drei Zinssatz-Swap-Verträgen in Anspruch.
Grundlage der Geschäftsbeziehungen der Parteien war ein im Jahr 2005 geschlossener „Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte“. Auf der Basis dieses Rahmenvertrages schlossen die Parteien insgesamt Drei nunmehr streitgegenständliche Vertrage unter anderem am 9. November 2006 einen „Kündbaren Zahler-Swap“, am 12. März 2008 auf einen „Digitalen Zinsumfeld-Swap“ sowie am 16. November 2009 einen „CHF-Plus-Swap“.
Bei allen drei streitgegenständlichen Zinssatz-Swap-Verträgen war der Marktwert bei Abschluss aus Sicht der Gemeinde in Höhe von mindestens rund 2,9% des jeweiligen Bezugsbetrags negativ. Jedenfalls über die Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts unterrichtete die Beklagte die Klägerin nicht.
Hierzu hat der BGH die folgende Pressemitteilung veröffentlicht.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Ministerin Christina Kampmann hat heute das Investitionsprogramm zum Ausbau des Ü3-Bereichs vorgestellt. Alle Jugendämter in NRW haben damit die Möglichkeit, Fördermittel für die Schaffung neuer Kindergartenplätze zu beantragen. Zur Unterstützung der Kommunikation mit der örtlichen Presse hat die SPD-Landtagsfraktion eine XY-Meldung verfasst. Diese und eine Übersicht der Fördersummen der einzelnen Kommunen stehen hier zum Download bereit.
Kampmann: Ü3-Investitionsprogramm gestartet – 100 Millionen Euro für neue Kitaplätze
Das von Familienministerin Christina Kampmann im Dezember 2015 angekündigte Ü3-Investitionsprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro wird ab sofort gestartet. Alle Jugendämter in Nordrhein-Westfalen können somit Investitionsfördermittel zum Bau neuer Kitaplätze für über dreijährige Kinder beantragen.
Bundesgerichtshof entscheidet erneut zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen mit einer Kommune in Nordrhein-Westfalen
Die Gemeinde Hückeswagen verklagte die Rechtsnachfolgerin der Landesbank WestLB, auf Zahlung und Feststellung im Zusammenhang mit dem Abschluss von drei Zinssatz-Swap-Verträgen in Anspruch.
Grundlage der Geschäftsbeziehungen der Parteien war ein im Jahr 2005 geschlossener „Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte“. Auf der Basis dieses Rahmenvertrages schlossen die Parteien insgesamt Drei nunmehr streitgegenständliche Vertrage unter anderem am 9. November 2006 einen „Kündbaren Zahler-Swap“, am 12. März 2008 auf einen „Digitalen Zinsumfeld-Swap“ sowie am 16. November 2009 einen „CHF-Plus-Swap“.
Bei allen drei streitgegenständlichen Zinssatz-Swap-Verträgen war der Marktwert bei Abschluss aus Sicht der Gemeinde in Höhe von mindestens rund 2,9% des jeweiligen Bezugsbetrags negativ. Jedenfalls über die Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts unterrichtete die Beklagte die Klägerin nicht.
Hierzu hat der BGH die folgende Pressemitteilung veröffentlicht.
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