PRESSE
PRESSE
AKTUELLE MELDUNGEN
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) – Unterbringung
Zu den aktuellen zentralen Herausforderungen der Jugendhilfe gehört die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA). Zur Frage der Abrechnung von Eigenleistungen der örtlichen Jugendhilfeträger hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ein Schreiben gefertigt.
Zahlen zur Aufnahme von Flüchtlingen in Nordrhein-Westalen
Auf der folgenden Website findet Ihr eine Übersicht, wie viele Asylsuchende Nordrhein-Westfalen 2016 aufgrund der Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels über EASY (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) zugewiesen wurden.
„ZKF-Gemeinde als Steuerschuldner – Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe“
Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 9.2.2016 zum Thema »ZKF-Gemeinde als Steuerschuldner - Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe« kann nun zur Information heruntergeladen werden.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
AKTUELLE MELDUNGEN
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) – Unterbringung
Zu den aktuellen zentralen Herausforderungen der Jugendhilfe gehört die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA). Zur Frage der Abrechnung von Eigenleistungen der örtlichen Jugendhilfeträger hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ein Schreiben gefertigt.
Zahlen zur Aufnahme von Flüchtlingen in Nordrhein-Westalen
Auf der folgenden Website findet Ihr eine Übersicht, wie viele Asylsuchende Nordrhein-Westfalen 2016 aufgrund der Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels über EASY (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) zugewiesen wurden.
„ZKF-Gemeinde als Steuerschuldner – Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe“
Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 9.2.2016 zum Thema »ZKF-Gemeinde als Steuerschuldner - Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe« kann nun zur Information heruntergeladen werden.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf