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Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 ist verfassungsgemäß

Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW in Münster hat die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 zurückgewiesen. „Das schafft endlich Rechtssicherheit“, sagte Innenminister Ralf Jäger. „Wir werden jetzt die Urteilsbegründung genau analysieren, um auch künftig verfassungskonforme gesetzliche Grundlagen für die Gemeindefinanzierung sicherzustellen.“

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