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Entwurf Integrationsgesetz des Bundes

Mit dem vorliegenden Schnellbrief übersenden wir Ihnen den am 25. Mai 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Integrationsgesetzes (Anlage 1) einschließlich der Verordnung zum Integrationsgesetz (Anlage 2) und der sogenanten „Meseberger Erklärung zur Integration“ (Anlage 3)

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Die Integration der nach Deutschland eingewanderten Menschen stellt für die Städte und Gemeinden eine der gewaltigsten Aufgaben der kommenden Jahre dar. Der Städte- und Gemeindebund NRW misst dem Thema daher eine besondere Bedeutung zu.

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Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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