PRESSE
PRESSE
AKTUELLE MELDUNGEN
Für jüngere Geschwister von Vorschulkindern dürfen keine Kita-Beiträge erhoben werden
Das Oberverwaltungsgericht hat heute eine Regelung in der Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen für unwirksam erklärt, die vorsah, dass für Geschwisterkinder von Vorschulkindern, für die kraft Gesetzes kein Elternbeitrag für den Kindergartenbesuch erhoben werden darf, ein Elternbeitrag zu zahlen ist. Damit ist für die Stadt Kempen geklärt, dass nach der dortigen Geschwisterkindregelung jüngere Geschwister von beitragsfreien Vorschulkindern ebenfalls beitragsfrei sind.
Mobilisierung des Wohnungsneubaus in NRW
Die Flüchtlingszuwanderung im letzten Jahr hat die bereits seit mehreren Jahren bestehende
Situation auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen offenkundig gemacht. In vielen
Städten und Gemeinden fehlen geeignete Wohnungen. Dies gilt nicht nur für Kommunen im
Ballungsraum, die deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum benötigen, sondern auch für wachsende Kommunen im ländlichen Raum.
Landeskabinett beschließt 2. Nachtragshaushalt 2016
Die Landesregierung hat gestern den Entwurf eines 2. Nachtragshaushalts beschlossen. Dadurch soll insbesondere in den Bereichen Flüchtlingsfinanzierung (FlüAG), Bildung, Infrastruktur und Integration investiert werden.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
AKTUELLE MELDUNGEN
Für jüngere Geschwister von Vorschulkindern dürfen keine Kita-Beiträge erhoben werden
Das Oberverwaltungsgericht hat heute eine Regelung in der Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen für unwirksam erklärt, die vorsah, dass für Geschwisterkinder von Vorschulkindern, für die kraft Gesetzes kein Elternbeitrag für den Kindergartenbesuch erhoben werden darf, ein Elternbeitrag zu zahlen ist. Damit ist für die Stadt Kempen geklärt, dass nach der dortigen Geschwisterkindregelung jüngere Geschwister von beitragsfreien Vorschulkindern ebenfalls beitragsfrei sind.
Mobilisierung des Wohnungsneubaus in NRW
Die Flüchtlingszuwanderung im letzten Jahr hat die bereits seit mehreren Jahren bestehende
Situation auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen offenkundig gemacht. In vielen
Städten und Gemeinden fehlen geeignete Wohnungen. Dies gilt nicht nur für Kommunen im
Ballungsraum, die deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum benötigen, sondern auch für wachsende Kommunen im ländlichen Raum.
Landeskabinett beschließt 2. Nachtragshaushalt 2016
Die Landesregierung hat gestern den Entwurf eines 2. Nachtragshaushalts beschlossen. Dadurch soll insbesondere in den Bereichen Flüchtlingsfinanzierung (FlüAG), Bildung, Infrastruktur und Integration investiert werden.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf