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AKTUELLE MELDUNGEN

Integrationskosten: Antwortschreiben der Bundeskanzlerin

Im Schnellbrief Nr. 132 vom 20.05.2016 hatten wir Sie über die Versendung zweier inhaltsgleicher Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Merkel und Vizekanzler Gabriel informiert, mit
denen noch einmal für eine nachhaltige Unterstützung der Kommunen bei der Aufgabe der
Integration und den dabei entstehenden Kosten geworben wird. Am 09.06. erreichte uns ein
Antwortschreiben der Bundeskanzlerin, das wir anliegend zu Ihrer Kenntnis beifügen.

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Beschleunigung der Einleitung von Asylverfahren in Nordrhein Westfalen

Seit April 2016 sind alle Asylsuchenden, die in Landeseinrichtungen leben, registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Allerdings warten bislang noch rund 109.000 Personen in den
Kommunen auf die Eröffnung ihres Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF). Um die Asylverfahren zu beschleunigen, hat das Land zur Unterstützung
des BAMF ein Konzept entwickelt.

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Baranowski: Wiedereinführung der Sperrklausel richtig! Funktionsfähigkeit der Räte wird wieder hergestellt!

Die SGK NRW begrüßt die Einführung einer Sperrklausel für die Räte und Kreistage in NRW. „Spätestens seit der Kommunalwahl war klar: Eine Sperrklausel für die kommunalen Räte muss wieder eingeführt werden, da die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen langfristig so nicht mehr aufrechtzuerhalten ist“, kommentiert Frank Baranowski, Landesvorsitzender der SPD-Kommunalen (SGK NRW) den heute in dritter Lesung im Landtag von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen verabschiedeten Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel.

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PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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Kommunen auf die Eröffnung ihres Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und
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Baranowski: Wiedereinführung der Sperrklausel richtig! Funktionsfähigkeit der Räte wird wieder hergestellt!

Die SGK NRW begrüßt die Einführung einer Sperrklausel für die Räte und Kreistage in NRW. „Spätestens seit der Kommunalwahl war klar: Eine Sperrklausel für die kommunalen Räte muss wieder eingeführt werden, da die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen langfristig so nicht mehr aufrechtzuerhalten ist“, kommentiert Frank Baranowski, Landesvorsitzender der SPD-Kommunalen (SGK NRW) den heute in dritter Lesung im Landtag von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen verabschiedeten Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel.

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