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AKTUELLE MELDUNGEN
Aufruf: „Kein Kind zurücklassen – für ganz NRW“
Von 2012 bis 2016 wurde in 18 Kommunen in NRW das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen Kommunen in NRW beugen vor“ umgesetzt und evaluiert. Die Ergebnisse wurden Anfang Juni öffentlich vorgestellt. Die beteiligten Wissenschaftler/innen fordern, das Projekt fortzusetzen und mehr Kommunen bei Aufbau und Entwicklung präventiver Standards zu unterstützen.
Öffentliches WLAN – Wegfall der Störerhaftung
Mit der Novellierung des Telemediengesetzes (TMG) ist die so genannte Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Netze, die nicht bereits Internet-Provider sind, weggefallen. Die Gesetzesänderung ist am 27.07.2016 in Kraft getreten.
NRW verbessert sein Rückkehrmanagement weiter
Über 17.000 Asylbewerber ohne Bleibeperspektive sind im laufenden Jahr aus Nordrhein-Westfalen in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Bis Ende August wurden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 11.480 geförderte freiwillige Ausreisen bewilligt.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Mit der Novellierung des Telemediengesetzes (TMG) ist die so genannte Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Netze, die nicht bereits Internet-Provider sind, weggefallen. Die Gesetzesänderung ist am 27.07.2016 in Kraft getreten.
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Über 17.000 Asylbewerber ohne Bleibeperspektive sind im laufenden Jahr aus Nordrhein-Westfalen in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Bis Ende August wurden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 11.480 geförderte freiwillige Ausreisen bewilligt.
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