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AKTUELLE MELDUNGEN

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mit Schnellbrief Nr. 205/2016 vom 13.7.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz informiert. Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken können. Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu eine FAQ-Liste veröffentlicht, die diesem Schnellbrief zu Eurer Information als Anlage beigefügt ist.

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