PRESSE
PRESSE
AKTUELLE MELDUNGEN
Kabinettsbeschluss zu Kommunalentlastungsgesetz
Dem unten stehenden Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW könnt Ihr die Inhalte des Kabinettsbeschluss zum Kommunalentlastungsgesetz entnehmen.
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Mit Schnellbrief Nr. 205/2016 vom 13.7.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz informiert. Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken können. Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu eine FAQ-Liste veröffentlicht, die diesem Schnellbrief zu Eurer Information als Anlage beigefügt ist.
NRW baut die Hilfen zur Stabilisierung finanzschwacher Kommunen weiter aus
Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde heute der Entwurf für das Gesetz zur Einführung einer dritten Stufe des Stärkungspaktgesetzes eingebracht. Dazu erklärt Christian Dahm, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
AKTUELLE MELDUNGEN
Kabinettsbeschluss zu Kommunalentlastungsgesetz
Dem unten stehenden Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW könnt Ihr die Inhalte des Kabinettsbeschluss zum Kommunalentlastungsgesetz entnehmen.
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Mit Schnellbrief Nr. 205/2016 vom 13.7.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz informiert. Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken können. Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu eine FAQ-Liste veröffentlicht, die diesem Schnellbrief zu Eurer Information als Anlage beigefügt ist.
NRW baut die Hilfen zur Stabilisierung finanzschwacher Kommunen weiter aus
Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde heute der Entwurf für das Gesetz zur Einführung einer dritten Stufe des Stärkungspaktgesetzes eingebracht. Dazu erklärt Christian Dahm, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf