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AKTUELLE MELDUNGEN
Die Landesregierung zeichnet fünf Städte und Gemeinden als „Europaaktive Kommunen NRW des Jahres 2016“ aus
Fünf Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen werden in diesem Jahr mit dem Titel „Europaaktive Kommune NRW“ ausgezeichnet:
Soziale Wohnungspolitik in NRW – Bilanz und Perspektiven
Mit der zu Ende gehenden Legislaturperiode stellt sich die Frage, welche Bilanz die SPD Fraktion im Landtag von Nordrhein Westfalen für ihre Arbeit ziehen kann und welche Entwicklungsperspektiven sich daraus ableiten lassen. Für den Bereich der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik waren und sind vielfältige Herausforderungen zu meistern.
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung
Mit dem Schnellbrief Nr. 262 vom 14.09.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW den Entwurf der Verordnung zur Einführung einer Wohnsitzauflage auf Landesebene sowie als Anlage 2 eine Übersicht über die individuelle Betroffenheit der jeweiligen Kommune übersandt. Die Anlage 2 ist allerdings mitunter auslegungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund das für die Verordnung zuständige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen um entsprechende Klärung gebeten. Die Antworten könnt Ihr dem unten stehenden Schnellbrief entnehmen.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Fünf Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen werden in diesem Jahr mit dem Titel „Europaaktive Kommune NRW“ ausgezeichnet:
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Mit der zu Ende gehenden Legislaturperiode stellt sich die Frage, welche Bilanz die SPD Fraktion im Landtag von Nordrhein Westfalen für ihre Arbeit ziehen kann und welche Entwicklungsperspektiven sich daraus ableiten lassen. Für den Bereich der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik waren und sind vielfältige Herausforderungen zu meistern.
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung
Mit dem Schnellbrief Nr. 262 vom 14.09.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW den Entwurf der Verordnung zur Einführung einer Wohnsitzauflage auf Landesebene sowie als Anlage 2 eine Übersicht über die individuelle Betroffenheit der jeweiligen Kommune übersandt. Die Anlage 2 ist allerdings mitunter auslegungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund das für die Verordnung zuständige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen um entsprechende Klärung gebeten. Die Antworten könnt Ihr dem unten stehenden Schnellbrief entnehmen.
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