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AKTUELLE MELDUNGEN
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung
Mit dem Schnellbrief Nr. 262 vom 14.09.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW den Entwurf der Verordnung zur Einführung einer Wohnsitzauflage auf Landesebene sowie als Anlage 2 eine Übersicht über die individuelle Betroffenheit der jeweiligen Kommune übersandt. Die Anlage 2 ist allerdings mitunter auslegungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund das für die Verordnung zuständige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen um entsprechende Klärung gebeten. Die Antworten könnt Ihr dem unten stehenden Schnellbrief entnehmen.
Kabinettsbeschluss zu Kommunalentlastungsgesetz
Dem unten stehenden Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW könnt Ihr die Inhalte des Kabinettsbeschluss zum Kommunalentlastungsgesetz entnehmen.
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Mit Schnellbrief Nr. 205/2016 vom 13.7.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz informiert. Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken können. Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu eine FAQ-Liste veröffentlicht, die diesem Schnellbrief zu Eurer Information als Anlage beigefügt ist.
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Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
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40104 Düsseldorf
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Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Mit Schnellbrief Nr. 205/2016 vom 13.7.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz informiert. Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken können. Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu eine FAQ-Liste veröffentlicht, die diesem Schnellbrief zu Eurer Information als Anlage beigefügt ist.
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