PRESSE

PRESSE

AKTUELLE MELDUNGEN

Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung

Mit dem Schnellbrief Nr. 262 vom 14.09.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW den Entwurf der Verordnung zur Einführung einer Wohnsitzauflage auf Landesebene sowie als Anlage 2 eine Übersicht über die individuelle Betroffenheit der jeweiligen Kommune übersandt. Die Anlage 2 ist allerdings mitunter auslegungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund das für die Verordnung zuständige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen um entsprechende Klärung gebeten. Die Antworten könnt Ihr dem unten stehenden Schnellbrief entnehmen.

mehr lesen

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mit Schnellbrief Nr. 205/2016 vom 13.7.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz informiert. Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken können. Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu eine FAQ-Liste veröffentlicht, die diesem Schnellbrief zu Eurer Information als Anlage beigefügt ist.

mehr lesen

PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

AKTUELLE MELDUNGEN

Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung

Mit dem Schnellbrief Nr. 262 vom 14.09.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW den Entwurf der Verordnung zur Einführung einer Wohnsitzauflage auf Landesebene sowie als Anlage 2 eine Übersicht über die individuelle Betroffenheit der jeweiligen Kommune übersandt. Die Anlage 2 ist allerdings mitunter auslegungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund das für die Verordnung zuständige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen um entsprechende Klärung gebeten. Die Antworten könnt Ihr dem unten stehenden Schnellbrief entnehmen.

mehr lesen

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mit Schnellbrief Nr. 205/2016 vom 13.7.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gemäß § 5a Asylbewerberleistungsgesetz informiert. Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken können. Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu eine FAQ-Liste veröffentlicht, die diesem Schnellbrief zu Eurer Information als Anlage beigefügt ist.

mehr lesen

PRESSEKONTAKT

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf