PRESSE
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AKTUELLE MELDUNGEN
Ausbau der Kommunalen Integrationszentren im Jahre 2016/17
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen deutlichen Ausbau der Kl beschlossen. Es bleibt
zwar bei der Organisation der Kommunalen Integrationszentren auf Ebene der Kreise und
kreisfreien Städte. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte sich in der Vergangenheit dafür
eingesetzt, die Interessen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Arbeit der
Kommunalen Integrationszentren stärker zu berücksichtigen. Die zusätzlichen Mittel, die das
Parlament für die Kl zur Verfügung gestellt hat, können aber einen Impuls für die weitere Qualitätsentwicklung geben. Der Städte- und Gemeindebund NRW wird diese Entwicklung weiter
beobachten und ggf. weitere Nachsteuerungen einfordern.
Informationsbroschüre „Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen“
mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und
zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ vom 18.12.2013 wurde die Reform
des § 27 GO NRW beschlossen, um die Arbeit der Intergrationsräte in Nordrhein-Westfalen
zu verbessern.
Umsetzungshinweise zur Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung
Bezug nehmend auf den Schnellbrief Nr. 341 vom 02.12.2016, mit dem der Städte- und Gemeindebund NRW Hinweise zu an die Geschäftsstelle herangetragenen Fragen zur Umsetzung der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung gegeben hatte, möchte der StGB NRW Sie mit dem vorliegenden Schnellbrief über eine Information der landesweit zuständigen Bezirksregierung Arnsberg zu der Thematik informieren.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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