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AKTUELLE MELDUNGEN

Ausbau der Kommunalen Integrationszentren im Jahre 2016/17

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen deutlichen Ausbau der Kl beschlossen. Es bleibt
zwar bei der Organisation der Kommunalen Integrationszentren auf Ebene der Kreise und
kreisfreien Städte. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte sich in der Vergangenheit dafür
eingesetzt, die Interessen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Arbeit der
Kommunalen Integrationszentren stärker zu berücksichtigen. Die zusätzlichen Mittel, die das
Parlament für die Kl zur Verfügung gestellt hat, können aber einen Impuls für die weitere Qualitätsentwicklung geben. Der Städte- und Gemeindebund NRW wird diese Entwicklung weiter
beobachten und ggf. weitere Nachsteuerungen einfordern.

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Umsetzungshinweise zur Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung

Bezug nehmend auf den Schnellbrief Nr. 341 vom 02.12.2016, mit dem der Städte- und Gemeindebund NRW Hinweise zu an die Geschäftsstelle herangetragenen Fragen zur Umsetzung der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung gegeben hatte, möchte der StGB NRW Sie mit dem vorliegenden Schnellbrief über eine Information der landesweit zuständigen Bezirksregierung Arnsberg zu der Thematik informieren.

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Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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