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AKTUELLE MELDUNGEN

Vorerst kein Dieselfahrverbot in Düsseldorf

Die Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Stadt Düsseldorf auf Stilllegung von Dieselfahrzeugen, die mit dem Motorenaggregat EA 189 EU5 des Volkswagen-Konzerns ausgestattet sind, ist mangels Klagebefugnis des Umweltverbandes bereits unzulässig. Außerdem ist die Klage unbegründet, weil die laufenden Nachrüstungen dazu führen, dass die betroffenen Autos die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte einhalten. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage abgewiesen.

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Der große Wurf? KAG eine Gegenüberstellung

CDU und FDP haben ihre Ideen zu Änderungen an den Straßenausbaubeiträgen vorgestellt. Die SGK NRW hat die Vorschläge analysiert und der Gesetzesinitiative der SPD Landtagsfraktion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gegenübergestellt.

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Eckpunkte GFG 2020

Die Landesregierung hat am 9. Juli 2019 die Eckpunkte zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020 (GFG 2020) beraten und beschlossen.

Die Eckpunkte samt Anlagen (Ableitung der Finanzausgleichsmasse 2020 / Aufteilung der Finanzausgleichsmasse GFG 2020) stellen wir hier zur Verfügung.

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PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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