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Neubautätigkeit auf Höchststand
Die Bautätigkeit in Nordrhein-Westfalen befindet sich auf dem Höchststand der vergangenen zehn Jahre. Trotzdem kann sie in vielen Regionen noch nicht mit dem Bedarf Schritt halten. Zu diesem Ergebnis kommt der Wohnungsmarktbericht 2017 der NRW.BANK.
Versprochen-Gebrochen-Koalition in NRW hat wieder zugeschlagen
Die Versprochen-Gebrochen-Koalition in NRW hat wieder zugeschlagen: Die Integrationspauschale wird nicht, wie vollmundig im Wahlkampf angekündigt, vollständig an die Kommunen weitergeleitet. Es sollen den Kommunen lediglich 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist jedoch völlig unklar, nach welchem Schlüssel dies erfolgt. Zudem führt ein „Buchungstrick“ dazu, dass sich die Kürzung der Integrationspauschale aus der verteilbaren Finanzausgleichsmasse negativ auf die Zuweisungen an die Kommunen auswirkt. Damit entgehen insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen den Kommunen zum Teil enorme Summen!
Vorerst kein Dieselfahrverbot in Düsseldorf
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Stadt Düsseldorf auf Stilllegung von Dieselfahrzeugen, die mit dem Motorenaggregat EA 189 EU5 des Volkswagen-Konzerns ausgestattet sind, ist mangels Klagebefugnis des Umweltverbandes bereits unzulässig. Außerdem ist die Klage unbegründet, weil die laufenden Nachrüstungen dazu führen, dass die betroffenen Autos die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte einhalten. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage abgewiesen.
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E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
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40104 Düsseldorf
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Vorerst kein Dieselfahrverbot in Düsseldorf
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Stadt Düsseldorf auf Stilllegung von Dieselfahrzeugen, die mit dem Motorenaggregat EA 189 EU5 des Volkswagen-Konzerns ausgestattet sind, ist mangels Klagebefugnis des Umweltverbandes bereits unzulässig. Außerdem ist die Klage unbegründet, weil die laufenden Nachrüstungen dazu führen, dass die betroffenen Autos die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte einhalten. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage abgewiesen.
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