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Koalitionsvertrag ist ein guter Kompromiss und positiv für die Kommunen
Anlässlich der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:
„Der von der SPD mit CDU und CSU ausverhandelte Koalitionsvertrag beinhaltet viele positive Ergebnisse für die Kommunen. Wir begrüßen sehr das klare Bekenntnis zum Prinzip „Wer bestellt bezahlt“, das besagt, dass die staatliche Ebene, die eine Leistung veranlasst, auch für ihre Finanzierung aufkommen muss. Erfreulich sind aus kommunaler Sicht auch die Bekenntnisse zur Sicherung der steuerlichen Einnahmequellen der Kommunen, zum Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes sowie zur Fortsetzung der Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten.
Wissenschaftliches Gutachten
Die Ehrenamtskommission des Düsseldorfer Landtages hat dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK) vorgeschlagen eine
„wissenschaftliche Untersuchung durchzuführen, um die Erforderlichkeit (Hervorhebung d.V.) sowie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung des bisher auf Gleitzeitmodelle beschränkten Nachteilsausgleichs gemäß §44 Absatz 2 GO NRW auf weitere Berufsgruppen oder Arbeitszeitmodelle zu ermitteln“.
Koalitionsvertrag: Bewertung aus kommunaler Sicht
Der Koalitionsvertrag zeigt nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes einige durchaus hoffnungsvolle Ansätze für die Kommunen. Richtig und wichtig ist das Bekenntnis zu einer Investitionsoffensive für die Schulen und die angekündigte Lockerung des Kooperationsverbotes.
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Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
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40104 Düsseldorf
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„wissenschaftliche Untersuchung durchzuführen, um die Erforderlichkeit (Hervorhebung d.V.) sowie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung des bisher auf Gleitzeitmodelle beschränkten Nachteilsausgleichs gemäß §44 Absatz 2 GO NRW auf weitere Berufsgruppen oder Arbeitszeitmodelle zu ermitteln“.
Koalitionsvertrag: Bewertung aus kommunaler Sicht
Der Koalitionsvertrag zeigt nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes einige durchaus hoffnungsvolle Ansätze für die Kommunen. Richtig und wichtig ist das Bekenntnis zu einer Investitionsoffensive für die Schulen und die angekündigte Lockerung des Kooperationsverbotes.
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