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AKTUELLE MELDUNGEN
Bund und Länder in der Pflicht!
Anlässlich der heutigen Verkündigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:
Grundsteuer verfassungswidrig
Das Verfassungsgericht hat die Basis für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Diese muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Eine Übergangsfrist gilt bis 2024.
Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei
Bereits im August 2017 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Ehrenamtler in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei sind. Die Pressestelle des Bundessozialgerichts veröffentlichte hierzu die folgende Pressemitteilung 38/2017 vom 16. August 2017 – Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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