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Engpässe beim Programm „Gute Schule 2020“ beseitigen – Kommunen mehr Zeit einräumen

Nach der aktuellen Gesetzeslage verbleibt den Kommunen nach dem Abruf von Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ein Zeitraum von 30 Monaten, in dem sie die entsprechende Verwendung der Kredithilfen nachweisen müssen. Dies ist aufgrund der Situation in der Bauindustrie aber wegen der Personallage bei der Planung von Maßnahmen in den Kommunen zum teil recht schwierig. Die SPD Landtagsfraktion hat eine Ausweitung dieses Zeitraums auf 42 Monate im Landtag beantragt.

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Frist zur Verkleinerung der Räte soll verlängert werden

Das Ministerium des Inneren des Landes NRW teilte dem Städte und Gemeindebund NRW mit, dass die 45-Monats-Frist Frist zur Verkleinerung der Räte nach § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) ausnahmsweise für die auf 77 Monate verlängerte Wahlperiode (2014 bis 2020) angepasst werden soll.

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