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Bund und Länder in der Pflicht!

Anlässlich der heutigen Verkündigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:

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Grundsteuer verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat die Basis für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Diese muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Eine Übergangsfrist gilt bis 2024.

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