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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer – Sicherung des Aufkommens hat Priorität
Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss eine Reform nun umgehend in Angriff genommen werden. Ziel ist die Sicherung des bisherigen Grundsteueraufkommens für die Kommunen.
Bund und Länder in der Pflicht!
Anlässlich der heutigen Verkündigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:
Grundsteuer verfassungswidrig
Das Verfassungsgericht hat die Basis für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Diese muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Eine Übergangsfrist gilt bis 2024.
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E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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40104 Düsseldorf
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