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AKTUELLE MELDUNGEN
Positionspapiere „Altschuldenhilfe für finanzschwache Kommunen“ und sozialpolitische Weiterentwicklung des SGB II
Auf seiner Sitzung am 29. November 2019 hat der Bundesvorstand der SGK einstimmig zwei Positionspapiere verabschiedet. Die SGK begrüßt in ihrem Positionspapier „Altschuldenhilfe für finanzschwache Kommunen“ ausdrücklich die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine gesamtdeutsche Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu finden. Im zweiten Papier widmet sich die SGK der Frage nach der Weiterentwicklung des SGB II und seiner vorgelagerten Sicherungssysteme aus kommunaler Sicht.
Privatrechtlich entgoltene kommunale Entsorgungsunternehmen unterliegen künftig Umsatzsteuerpflicht
Der Städte- und Gemeindebund weist mit darauf hin, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 29. November 2019 (Anlage) mitteilte, dass bei kommunalen Entsorgungsunternehmen die anstelle einer Gebühr ein privatrechtliches Entgelt vereinnahmen, die privatrechtliche Ausgestaltung der Leistung dazu führe, dass kein Handeln im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegt und diese somit künftig bei der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) allein aus diesem Grund der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würden.
Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“
Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das ist das Ziel des Aktionsplans „Gemeinsam gegen Gewalt“. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Initiatoren des Aktionsplans ihre Solidarität mit den Einsatzkräften im Land. „Gemeinsam gegen Gewalt“ ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Privatrechtlich entgoltene kommunale Entsorgungsunternehmen unterliegen künftig Umsatzsteuerpflicht
Der Städte- und Gemeindebund weist mit darauf hin, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 29. November 2019 (Anlage) mitteilte, dass bei kommunalen Entsorgungsunternehmen die anstelle einer Gebühr ein privatrechtliches Entgelt vereinnahmen, die privatrechtliche Ausgestaltung der Leistung dazu führe, dass kein Handeln im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegt und diese somit künftig bei der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) allein aus diesem Grund der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würden.
Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“
Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das ist das Ziel des Aktionsplans „Gemeinsam gegen Gewalt“. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Initiatoren des Aktionsplans ihre Solidarität mit den Einsatzkräften im Land. „Gemeinsam gegen Gewalt“ ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW.
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