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AKTUELLE MELDUNGEN
FlüAG: Das Land muss seine Schulden bei den Kommunen endlich bezahlen
Der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW haben sich auf eine gemeinsame Position beim Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geeinigt, dabei verlangen sie unter anderem einen höheren Betrag pro Flüchtling vom Land.
Positionspapiere „Altschuldenhilfe für finanzschwache Kommunen“ und sozialpolitische Weiterentwicklung des SGB II
Auf seiner Sitzung am 29. November 2019 hat der Bundesvorstand der SGK einstimmig zwei Positionspapiere verabschiedet. Die SGK begrüßt in ihrem Positionspapier „Altschuldenhilfe für finanzschwache Kommunen“ ausdrücklich die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine gesamtdeutsche Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu finden. Im zweiten Papier widmet sich die SGK der Frage nach der Weiterentwicklung des SGB II und seiner vorgelagerten Sicherungssysteme aus kommunaler Sicht.
Privatrechtlich entgoltene kommunale Entsorgungsunternehmen unterliegen künftig Umsatzsteuerpflicht
Der Städte- und Gemeindebund weist mit darauf hin, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 29. November 2019 (Anlage) mitteilte, dass bei kommunalen Entsorgungsunternehmen die anstelle einer Gebühr ein privatrechtliches Entgelt vereinnahmen, die privatrechtliche Ausgestaltung der Leistung dazu führe, dass kein Handeln im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegt und diese somit künftig bei der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) allein aus diesem Grund der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würden.
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Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
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40104 Düsseldorf
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Auf seiner Sitzung am 29. November 2019 hat der Bundesvorstand der SGK einstimmig zwei Positionspapiere verabschiedet. Die SGK begrüßt in ihrem Positionspapier „Altschuldenhilfe für finanzschwache Kommunen“ ausdrücklich die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine gesamtdeutsche Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu finden. Im zweiten Papier widmet sich die SGK der Frage nach der Weiterentwicklung des SGB II und seiner vorgelagerten Sicherungssysteme aus kommunaler Sicht.
Privatrechtlich entgoltene kommunale Entsorgungsunternehmen unterliegen künftig Umsatzsteuerpflicht
Der Städte- und Gemeindebund weist mit darauf hin, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 29. November 2019 (Anlage) mitteilte, dass bei kommunalen Entsorgungsunternehmen die anstelle einer Gebühr ein privatrechtliches Entgelt vereinnahmen, die privatrechtliche Ausgestaltung der Leistung dazu führe, dass kein Handeln im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegt und diese somit künftig bei der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) allein aus diesem Grund der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würden.
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