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Urteil und Urteilsbegründung zur Abschaffung der Stichwahl und Neuregelung bei der Einteilung der Wahlbezirke
In der mündlichen Urteilsbegründung am 20. Dezember 2019 führte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Ricarda Brandts unter anderem aus, dass die Abschaffung der Stichwahl nicht mit der Landesverfassung vereinbar sei, die Neuregelung bei der Einteilung der...
Köln und Bonn müssen Fahrverbote einführen – Kommunen bleibt kaum Spielraum
„Die Untätigkeit der Landesregierung beim Diesel-Thema hat die heutigen Fahrverbote geradezu provoziert. Noch im März hatte Ministerpräsident Armin Laschet Fahrverboten eine deutliche Absage erteilt. Offensichtlich hat das, was die Landesregierung an Aktivitäten entfaltet hat, um Fahrverbote zu verhindern, dem Gericht nicht gereicht“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen, anlässlich der Urteile des Verwaltungsgerichts Köln.
Auswirkungen des Urteils zur Stichwahl auf die Aufstellung der Direktwahlkandidaten
Der Verfassungsgerichtshof hat am 20. Dezember 2019 nicht nur über die Abschaffung der Stichwahl entschieden,sondern sich zudem zu der Frage der Größenabweichung der Wahlbezirke geäußert. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die pauschale Abweichungs-Obergrenze von 25%, bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl der Wahlbezirke, nicht ohne Weiteres angewandt werden darf, sondern der beschränkenden, sogenannten verfassungskonformen Auslegung bedarf.
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„Die Untätigkeit der Landesregierung beim Diesel-Thema hat die heutigen Fahrverbote geradezu provoziert. Noch im März hatte Ministerpräsident Armin Laschet Fahrverboten eine deutliche Absage erteilt. Offensichtlich hat das, was die Landesregierung an Aktivitäten entfaltet hat, um Fahrverbote zu verhindern, dem Gericht nicht gereicht“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen, anlässlich der Urteile des Verwaltungsgerichts Köln.
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Der Verfassungsgerichtshof hat am 20. Dezember 2019 nicht nur über die Abschaffung der Stichwahl entschieden,sondern sich zudem zu der Frage der Größenabweichung der Wahlbezirke geäußert. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die pauschale Abweichungs-Obergrenze von 25%, bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl der Wahlbezirke, nicht ohne Weiteres angewandt werden darf, sondern der beschränkenden, sogenannten verfassungskonformen Auslegung bedarf.
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