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AKTUELLE MELDUNGEN
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entlastet Bürger nicht
Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW sieht in den Straßenausbaubeiträge weiterhin ein geeignetes Mittel, um die Sanierung kommunaler Straßen durch die Bürgerinnen und Bürger finanzieren zu lassen und entsprechend angemessen an den Kosten zu beteiligen.
Drei Punkte zum Haushalt 2019
1. Haushalt 2019: Fortsetzung Kommunalentlastung
Nachdem wir in der vergangenen Wahlperiode die größte finanzielle Entlastung für die Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik (rd. 60 Milliarden Euro) durchgesetzt haben, setzen wir diese Politik jetzt fort:
Einmalige Aufstockung der Integrationspauschale für 2019 um 435 Millionen Euro für flüchtlingsbezogene Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung (auf insg. fast 2,5 Milliarden Euro). Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass die Länder in der Pflicht stehen und die Zuweisungen ‚ohne klebrigen Hände‘ an die Bundesländer weiterleiten.
Doch kein Akteneinsichtsrecht in Grundsteuerakten
Das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 6. November 2018 entschieden dass eine Ratsfraktion im Rahmen des Akteneinsichtsrechtes keine Einsicht in die Gewerbesteuerakten verlangen kann. Dies wurde erst heute durch eine Pressemitteilung des Gerichts bekannt.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Nachdem wir in der vergangenen Wahlperiode die größte finanzielle Entlastung für die Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik (rd. 60 Milliarden Euro) durchgesetzt haben, setzen wir diese Politik jetzt fort:
Einmalige Aufstockung der Integrationspauschale für 2019 um 435 Millionen Euro für flüchtlingsbezogene Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung (auf insg. fast 2,5 Milliarden Euro). Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass die Länder in der Pflicht stehen und die Zuweisungen ‚ohne klebrigen Hände‘ an die Bundesländer weiterleiten.
Doch kein Akteneinsichtsrecht in Grundsteuerakten
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