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AKTUELLE MELDUNGEN

Musterresolution und Musteranfrage zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat ihren auf ihrer Klausurtagung in Brühl erarbeiteten Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei gleichzeitiger Kompensation der Einnahmeausfälle durch das Land vorsieht, in den Landtag eingebracht.

Wenig Überraschend: Die Reflexartige Ablehnung des SPD Vorstoßes durch die CDU/FDP Mehrheit im Landtag. Und dies obwohl Minister Wüst eine ähnliche Forderung vor der Mittelstandsvereinigung der CDU in NRW erhoben hat.

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Dieselfahrverbot auf der A40

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen meldet heute:

„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss, die die Essener Stadtteile Frohnhausen, Holsterhausen, Altendorf, Rüttenscheid, Westviertel, Nordviertel, Vogelheim, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf, Steele, Kray und Leithe umfasst und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn (BAB) 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst.

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Verteilung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Jahr 2019 – kommunengenaue Übersicht über die vorläufige Berechnung

Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens zum Teilhabechancengesetz konnte die SPD jetzt noch die CDU/CSU und NRW-Arbeitsminister Laumann zu deutlichen Verbesserungen bewegen. Unter anderem werden demnach alle Jobs auf dem Sozialen Arbeitsmarkt nach Tarif bezahlt und nicht nur die Kosten in Höhe des Mindestlohnes übernommen. Teilnehmen können zudem alle Langzeitarbeitslosen, die in den vergangenen 7 Jahren 6 Jahre Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Außerdem profitieren Menschen mit Behinderungen und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern jetzt eher vom Sozialen Arbeitsmarkt.

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Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss, die die Essener Stadtteile Frohnhausen, Holsterhausen, Altendorf, Rüttenscheid, Westviertel, Nordviertel, Vogelheim, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf, Steele, Kray und Leithe umfasst und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn (BAB) 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst.

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Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens zum Teilhabechancengesetz konnte die SPD jetzt noch die CDU/CSU und NRW-Arbeitsminister Laumann zu deutlichen Verbesserungen bewegen. Unter anderem werden demnach alle Jobs auf dem Sozialen Arbeitsmarkt nach Tarif bezahlt und nicht nur die Kosten in Höhe des Mindestlohnes übernommen. Teilnehmen können zudem alle Langzeitarbeitslosen, die in den vergangenen 7 Jahren 6 Jahre Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Außerdem profitieren Menschen mit Behinderungen und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern jetzt eher vom Sozialen Arbeitsmarkt.

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