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Doch kein Akteneinsichtsrecht in Grundsteuerakten
Das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 6. November 2018 entschieden dass eine Ratsfraktion im Rahmen des Akteneinsichtsrechtes keine Einsicht in die Gewerbesteuerakten verlangen kann. Dies wurde erst heute durch eine Pressemitteilung des Gerichts bekannt.
Musterresolution und Musteranfrage zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat ihren auf ihrer Klausurtagung in Brühl erarbeiteten Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei gleichzeitiger Kompensation der Einnahmeausfälle durch das Land vorsieht, in den Landtag eingebracht.
Wenig Überraschend: Die Reflexartige Ablehnung des SPD Vorstoßes durch die CDU/FDP Mehrheit im Landtag. Und dies obwohl Minister Wüst eine ähnliche Forderung vor der Mittelstandsvereinigung der CDU in NRW erhoben hat.
Dieselfahrverbot auf der A40
Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen meldet heute:
„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss, die die Essener Stadtteile Frohnhausen, Holsterhausen, Altendorf, Rüttenscheid, Westviertel, Nordviertel, Vogelheim, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf, Steele, Kray und Leithe umfasst und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn (BAB) 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst.
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Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
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Postanschrift:
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40104 Düsseldorf
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„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss, die die Essener Stadtteile Frohnhausen, Holsterhausen, Altendorf, Rüttenscheid, Westviertel, Nordviertel, Vogelheim, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf, Steele, Kray und Leithe umfasst und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn (BAB) 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst.
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