„Die Kommunen brauchen Verlässlichkeit, denn nur so können sie auf die Herausforderungen der Pandemie sinnvoll und mit Augenmaß reagieren. Weder die Kommunen noch die Menschen vor Ort haben Verständnis für das Verordnungschaos in NRW“, ergänzt Marion Weike, stellvertretende Landesvorsitzende der SGK NRW und Kreistagsmitglied im Kreis Gütersloh.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW änderte allein die Regeln zur Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 insgesamt neun Mal. Als Folge traten diese in den meisten Fällen dann sehr kurzfristig, teilweise mit weniger als 24 Stunden Vorlauf in Kraft. Bei den weiteren Regelungen zu Corona war es bisher leider nicht anders.
Seit Oktober 2020 steigen die Fallzahlen trotz der verordneten Verschärfungen erheblich. Das Infektionsgeschehen war regional sehr unterschiedlich ausgeprägt.
„Um schlechte politische Stimmung zu vermeiden, hat die Landesregierung die Verantwortung zur Umsetzung von Regelungen an die örtlichen Gesundheitsämter und die örtlichen Ordnungsbehörden abgeschoben. Diese mussten dann selbst mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, wie ein ‚Lock-Down‘ in der Region aussehen soll. Damit hat sich die Landesregierung erneut aus der Verantwortung gestohlen“, so Baranowski.
Dieses Abschieben der Verantwortung tarnte die Landesregierung als Vertrauen gegenüber der kommunalen Selbstverantwortung. „In Wahrheit drückt sich die gesamte Regierung von Ministerpräsident Laschet vor einer klaren einheitlichen Regelung, die landesweit nicht nur auf offene Arme stoßen würde“, so Weike.
Das Ergebnis ist leider eindeutig: Die erlassenen Regelungen unterscheiden sich nun teilweise von Kommune zu Kommune so erheblich, dass ein Durchblicken nicht mehr möglich ist und führt bei den Menschen zu erheblichen und vermeidbaren Unsicherheiten.
Die SPD-Kommunalen fordern die Landesregierung auf:
Das Land NRW muss sich seiner Verantwortung nun endlich stellen. Es ist nicht richtig, dass die Verantwortung bei erhöhter Infektionslast, wie es in Teilbereichen NRWs der Fall war, von der Landesregierung den nachgeordneten Behörden aufgebürdet wurde und wird.
Das Land NRW muss Maßnahmen in einem Stufenplan nach den örtlichen Inzidenzen und/oder Auslastung der Krankenhäuser in einer neuen verlässlichen Coronaschutzverordnung treffen. Wenn sich die Regeln an den örtlichen Inzidenzen orientieren würden, wäre es auch entbehrlich, immer wieder nachzusteuern. Für die Menschen sowie für die örtlich zuständigen Behörden gäbe es deutlich mehr Verlässlichkeit.
Wir halten weiter folgende Maßnahmen für notwendig:
- Bei hohen Inzidenzen müssen auch Gottesdienste und weitere religiöse Zusammenkünfte in Präsenz eingeschränkt werden können.
- Das hohe Gefährdungspotenzial durch Präsenzunterricht in Berufskollegs muss ebenfalls eingedämmt werden. Hier führen zum einen die großen Einzugsbereiche und zum anderen die Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung zur Hälfte der Zeit im Betrieb arbeiten, zu einer unübersichtlichen Risikolage. Damit besteht ein sehr hohes Risiko, die Infektionen in dem großen Einzugsbereich zu verbreiten und in die Betriebe oder bei den Kunden einzuschleppen. Dieses Risiko könnte durch digitalen oder Hybrid-Unterricht einfach vermieden werden, so wie es bei den weiterführenden Schulen schon praktiziert wurde. Soweit Schüler oder Schülerinnen selbst keinen Zugang zu digitalen Lernmöglichkeiten haben, wird es in der Regel möglich sein, ihnen diese im Betrieb zu stellen. Auch die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personenverkehr zu den verkehrsreichen Zeiten könnten sich dadurch reduzieren.
- Hybridunterricht sollte in allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 7 die Regel sein, zumindest bei erhöhten Inzidenzen.
- Menschen in Pflegeeinrichtungen sind in besonderer Weise durch eine Coviderkrankung bedroht. Bis in allen Einrichtungen die Impfungen durchgeführt werden, werden noch einige Wochen vergehen. Bei hohen Inzidenzen sollte der Zugang durch Besucherinnen und Besucher auf das zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen erforderliche Maß begrenzt werden können. Corona-Schnelltests vor dem Betreten einer Pflegeeinrichtung sollten für Angestellte und Besucher generell verpflichtend sein.
„Die Coronakrise ist eine große Herausforderung für uns alle und die Politik auf allen Ebenen steht unter großem Druck. Umso wichtiger ist es für die Kommunalpolitik, sich auf verlässliche Regelungen und Verordnungen verlassen zu können. Ministerpräsident Laschet ist aufgefordert, sich endlich um klare, nachvollziehbare und rechtssichere Regelungen zu bemühen und dem Regelungschaos ein Ende zu setzen“, ergänzt Frank Baranowski abschließend.