Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Bundesfinanzminister Scholz: „Wir tun alles, damit wir gemeinsam gut durch die Pandemie kommen und schnell wieder voll durchstarten können. Entscheidend dafür sind die Überbrückungshilfen. Deshalb bauen wir sie deutlich aus. Die Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Wir übernehmen jetzt sogar bis zu 90 Prozent der Fixkosten. Das sind gute Nachrichten für alle Unternehmen, die besonders von der Krise gebeutelt sind. Die Verbesserungen kommen besonders kleinen und mittelständischen Firmen und ihren Beschäftigten zugute. Die Überbrückungshilfen sind teuer, aber Nichtstun wäre viel teurer. Deshalb ist gute Krisenpolitik auch gute Haushaltspolitik.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum Jahresende ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen und Branchen, die angesichts der Corona-Pandemie um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen. Wir lassen gerade die Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygieneund Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, nicht allein. Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, im verlängerten Programm höhere Förderbeträge für kleine und Kleinstunternehmen durchzusetzen. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Gute Nachrichten auch für Unternehmen, die zwar wieder geöffnet sind, aber dauerhaft mit reduzierter Kapazität fahren müssen, wie zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel. Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 % gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfe beantragen.“
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die Corona-Krise fordert uns alle in besonderem Maße. Die Verlängerung der Überbrückungshilfe ist ein sinnvoller Schritt, mit dem wir die Bürgerinnen und Bürger weiterhin unterstützen. Mit dem vollständig digitalisierten Verfahren erleichtern wir den Zugang zum Antrag – ohne Ausdruck, ohne Postversand, ohne Amtsbesuch. Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein wichtiger Baustein, wie wir diese Krisensituation meistern können. Dass wir den Antrag zur Überbrückungshilfe in nur drei Wochen vollständig digital entwickelt haben zeigt, dass wir der Aufgabe Digitalisierung gewachsen sind und schnell hochwertige, nutzerfreundliche Online-Lösungen bereitstellen können.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten fortgeführt werden soll. Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:
1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder – einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder – einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet – 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten), – 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und – 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
4. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.