Hinweise zur Kommunalwahl – Erlass vom 20. Mai 2020

Das Ministerium des Inneren hat im Nachgang zu dem Erlass vom 19. März 2020 unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung auf Bundes- und Landesebene weitere Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen und der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr gegeben.

 

Das Ministerium bekräftigt den Termin für die am 13. September 2020. Die erforderlichen Stichwahlen finden grundsätzlich am 27. September 2020 statt.

Ferner erteilt das Ministerium Hinweis zur Durchführung der Aufstellungsversammlungen, Sammlung von Unterstützungsunterschriften, Urnen- und Briefwahl aber auch zu dem Themen Wahlkampf und Meinungsbildung.