Höheres Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Hilfen für Schülerinnen und Schüler: SPD und Union haben sich im Koalitionsausschuss auf weitere Maßnahmen verständigt, um soziale Härten aufgrund der Corona-Pandemie abzufedern.
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben durchgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen erhöht wird: Wer wegen Corona die Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduzieren musste und deshalb Kurzarbeitergeld erhält, soll ab dem vierten Monat 70 Prozent (bzw. 77 Prozent bei Haushalten mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhalten (statt regulär 60 bzw. 67 Prozent). Ab dem siebten Monat sollen es 80 bzw. 87 Prozent sein. Die Regelung soll bis Ende 2020 gelten.
Die Möglichkeiten, bei Kurzarbeit hinzuzuverdienen, werden erweitert: Hinzuverdienste sollen bis zur Höhe des bisherigen Monatseinkommens generell nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Dies soll ab Mai bis Jahresende nicht nur für systemrelevante Tätigkeiten, sondern für alle Berufe gelten.
Längeres Arbeitslosengeld
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld I beziehen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Daher wird das Arbeitslosengeld I um drei Monate verlängert, wenn es regulär zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Hilfen für Schülerinnen und Schüler
Der Bund unterstützt Schulen sowie Schülerinnen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro. Mit einem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen Schülerinnen und Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.