Durchführungserlass zur Kommunalwahl 2020

Das Ministerium des Inneren hat mit dem Runderlass vom 23. März 2020 allgemeine Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen und Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am 13.09.2020 erteilt.

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