Baranowski: Kommunen erwarten verlässliche Unterstützung von Land und Bund bei der Flüchtlingsfinanzierung

Die Kommunen in NRW lehnen die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Flüchtlingsfinanzierung ab. Der Bundesfinanzminister plant, die Kostenerstattung für die Kommunen zur Flüchtlingsintegration zu pauschalieren und in den nächsten Jahren deutlich abzusenken.

„Die Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen bleibt auch in den nächsten Jahren eine Mammutaufgabe für die Städte und Gemeinden. Darum erwarten wir dauerhafte und ausreichende Finanzierungszusagen von Land und Bund“, so Frank Baranowski.

Die Kommunen rechnen auch in den nächsten Jahren mit hohen Ausgaben für die Integration und Versorgung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen sowie geduldeten Flüchtlingen. Sei es durch die Kosten für dazu neu zu schaffendem Wohnraum, für Sprachkurse oder die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Deshalb sei es unverzichtbar, dass Land und Bund den Löwenanteil bei der Kostenfinanzierung übernehmen.

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass der Bund die Länder und Kommunen bei den Flüchtlingskosten mit insgesamt 8 Mrd. Euro bis 2021 entlastet. Der Bund steht zu seiner Zusage des Koalitionsvertrages. Allerdings sind 2019 beim Bund schon bereits ca. 4,2 Mrd. Euro für die Hilfen an Länder und Kommunen verplant, so dass noch knapp 3,8 Mrd. Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung stehen.

„Trotzdem erwarten wir Kommunalen, dass das gemeinsame Bekenntnis zur Konnexität des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD eingehalten wird und wenn die Ausgaben auf kommunaler Seite steigen, müssen auch die Erstattungen steigen“, so Baranowski.

Für „völlig daneben“ hält Baranowski das Verhalten von Ministerpräsident Armin Laschet, der sich lautstark mit Kritik am Bund zu Wort meldet. „Wenn Ministerpräsident Laschet nun öffentlich die Backen aufbläst und den Bund kritisiert, will er ganz offenkundig nur von seinen eigenen Versäumnissen in NRW ablenken.“

Das Land selbst wird seiner Verantwortung zur Mitfinanzierung der Flüchtlingskosten nicht gerecht: Bereits im Dezember 2015 haben Land und kommunale Spitzenverbände vereinbart, die tatsächlichen Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen gutachterlich erheben zu lassen. Dieses Gutachten liegt bereits seit mehr als sechs Monaten vor und bisher gibt es kein konkretes Angebot des Landes an die Kommunen zu einer höheren Kostenbeteiligung.

Für den Vorsitzenden der SPD-Kommunalen stellen sich derzeit viele offene Fragen: „Wo bleibt die versprochene Anpassung der Höhe und Ausgestaltung der Flüchtlingspauschale? Wann bekennt sich das das Land zu seiner Mitfinanzierungsverantwortung bei geduldeten Flüchtlingen? Warum wirkt der vollmundig angekündigte `Flüchtlingsstufenplan´ der Landesregierung nicht?“

Immer noch werden den Kommunen Flüchtlinge zugewiesen, die nach dem Stufenplan der Landesregierung nicht mehr zugewiesen werden sollen (zB. „Dublin-Flüchtlinge“).

„Herr Laschet, machen Sie endlich Ihren Job in Düsseldorf, bevor Sie die Arbeit anderer bewerten“, so Frank Baranowski abschließend.