Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig – SGK stellt Gutachten vor

Düsseldorf. Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik e.V. (SGK NRW) hat heute das Gutachten von Prof. Dr. Bätge zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Abschaffung der Stichwahl in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

„Der Gutachter hat festgestellt, dass die Abschaffung der Stichwahl den verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine Änderung des Wahlmodus nicht entspricht“, so Frank Baranowski, Oberbürgermeister von Gelsenkirchen und SGK Landesvorsitzender.

„Wahlen brauchen eine gute demokratische Basis und Verlässlichkeit. Die Voraussetzungen der Wahlen dürfen nicht nach Belieben in kurzen Abständen verändert werden.“

Damit greift Frank Baranowski die Kritik auf, dass die Landesregierung sich von der Feststellung, die, so die Analyse, ohne erkennbaren Grund abwendet.

Rajko Kravanja, Bürgermeister von Castrop-Rauxel und Mitglied des SGK Landesvorstandes, erinnert an die Analyse der Landesregierung 2014. Diese hatte festgestellt, dass die Stichwahl die demokratische Legitimation der Hauptverwaltungsbeamten stärke. „Der Landesgesetzgeber muss sich an seinen vorangegangenen Einschätzungen und Prognosen messen lassen.“, so Kravanja. „Neue Fakten werden hierzu in der aktuellen Gesetzesbegründung nicht vorgetragen.“, so Kravanja weiter.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Abschaffung der Stichwahl im Jahre 2009 nicht uneingeschränkt für verfassungsgemäß erklärt, sondern dem Landesgesetzgeber Beobachtungspflichten auferlegt und schon damals ausdrücklich einen sachlichen Grund für die Abschaffung der Stichwahl gefordert.

„Dem Landtag wurde keinerlei sachlicher Grund genannt, anhand dessen er eine ordentliche Prognoseentscheidung und Abwägung treffen kann. Allein die Begründung, der Verfassungsgerichtshof habe es 2009 nicht beanstandet, reicht eben nicht aus.“ so Kravanja.

Über 50 (Ober-)Bürgermeister*innen haben in einem offenen Brief an Armin Laschet appeliert, die kommunale Demokratie nicht zu schwächen, der Brief kann hier heruntergeladen werden.

[1] Prof. Dr. Bätge lehrt Recht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen unter anderem in den Fächern Staatsrecht und Kommunalrecht. Er ist Herausgeber der juristischen Standardkommentierung „Wahlen und Abstimmungen in Nordrhein-Westfalen“.

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