Das Wohnungsaufsichtsgesetz bedarfsgerecht fortentwickeln! – Anhörung von Sachverständigen

 

Der Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hat sich am Freitag, den 18. Januar 2019 im Rahmen einer Sachverständigenanhörung mit dem Antrag der SPD Fraktion „Zweckentfremdung von Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf bekämpfen: Das Wohnungsaufsichtsgesetz bedarfsgerecht fortentwickeln! (Drucksache 17/3596) befasst. Dazu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

 

 „Die Landesregierung setzt ihre mieterfeindliche Politik fort. Wie auch heute wieder deutlich wurde, vertritt Schwarz-Gelb rein wirtschaftliche Interessen. Von sozialer Verantwortung für die Menschen in diesem Land keine Spur!

Die gewerbsmäßige Vermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken ist insbesondere für die Städte mit Wohnraummangel ein großes Problem. Köln und Düsseldorf sind herausragende Beispiele. Dort werden tausende Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt entzogen und mit hohen Renditen gewerbsmäßig als Ferienwohnungen vermietet, oft genug auch noch am Finanzamt vorbei. Damit wird der Wohnraummangel noch verschärft.

Statt dieser schlimmen Fehlentwicklung entgegenzuwirken, wie wir vorgeschlagen haben, leugnen CDU und FDP das Problem. Die Realität sieht aber anders aus. Dies haben Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, des Mieterbundes und von städtische Verwaltungen eindrucksvoll geschildert.

Wir fordern die Landesregierung auf, endlich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen gegen diesen Wildwuchs vorgehen können. Berlin und Hamburg haben vorgemacht, wie es gehen kann.“ 

Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion, die Pressemitteilung zur Anhörung kann hier heruntergeladen werden. Die schriftliche Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW kann ebenfalls hier heruntergeladen werden.

Die weiteren Stellungnahmen können auf der Internetseite des Landtags NRW eingesehen werden.

 
 
Downloads