"Wir haben den Eindruck, dass es nicht funktioniert", sagte Stamp im WDR und brachte mit dieser Äußerung ganz erhebliche Unruhe in die Kommunale Familie.
In einer Pressemitteilung kritisierte daraufhin bereits der stellvertretende Vorsitzende der SGK NRW, Bernd Scheelen, diese Äußerungen mit dem Hinweis, er würde gerade Kommunen mit hohem Zuwanderungsdruck, im Regen stehen lassen.
In der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017 äußert sich das FDP-geführte Integrationsministerium nun komplett gegensätzlich: „Es wird momentan nicht beabsichtigt, die Wohnsitzauflage abzuschaffen“, und „Bei dem aktuellen Zuweisungsverfahren [handelt es sich] um ein Übergangsverfahren, welches zwangsläufig auslaufen wird.“
„Entweder macht der Minister jetzt eine Rolle rückwärts von der Rolle Rückwärts oder Minister weiß nach gut 100 Tagen immer noch nicht, was in seinem Ministerium los ist. Die Landesregierung muss endlich erkennen, dass der Wahlkampf beendet ist und nun Aussagen auch Konsequenzen nach sich ziehen“, so Bernd Scheelen. „Immerhin hat der Minister scheinbar dazu gelernt und verstanden, dass es keine Probleme bei der Wohnsitzauflage gibt, sondern die eigentlichen Probleme in der Entscheidungspraxis des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegen.“
Die Wohnsitzauflage verteilt die Asylbewerberinnen und Asylbewerber basierend auf dem Integrationsschlüssel, der auf integrationspolitischen Kriterien beruht und berücksichtigt sowohl die Größe einer Kommune nach Fläche und Bevölkerungszahl als auch den Arbeitsmarkt, die Mietsituation und den Anteil an SGB II Empfängern.
Dies muss nach der Auffassung der SPD-Kommunalen auch so bleiben.