Bei Kita-Gebühren entscheidet der Wohnort

"Wie viele Gebühren junge Eltern zahlen müssen, ist in erster Linie von ihrem Wohnort abhängig. Einige Kommunen erheben Gebühren ab einem Jahreseinkommen von 37.000 Euro, andere schon ab dem ersten Euro des Bruttoverdienstes (nicht des zu versteuernden Einkommens!). Eltern mit ähnlich hohen Einkommen werden also ungleich behandelt. Zum Teil sind höhere Einkommen sogar mit niedrigeren Gebühren verbunden.
Besonders krasse Beispiele hierfür sind: Mit rund 80.000 Euro Jahresbruttoeinkommen zahlt man in den Jugendamtsbezirken Oberbergischer Kreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Ennepetal, Kreis Düren, Siegen, Langenfeld, Märkischer Kreis und Hochsauerlandkreis weniger Gebühren als mit 44.000 Euro in den Jugendamtsbezirken Willich, Kreis Unna, Unna, Altena, Lünen, Meckenheim, Arnsberg, Kreis Euskirchen, Selm und Lage. Wenn der ehemalige CDU-Familienminister Armin Laschet und andere also behaupten, die Gebühren seien sozial gestaffelt, dann ist das falsch: Die Gebühren sind vor allem nach Wohnort gestaffelt.
Die Armutsgrenze für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren liegt bei ca. 24.600 Euro (Stand 2015). In 156 von 186 Jugendamtsbezirken werden Kita-Gebühren für Einkommen erhoben, die unterhalb dieser Grenze liegen. Der Mittelwert liegt in NRW bei rund 18.100 Euro, also weit darunter. Wenn Herr Laschet und andere also behaupten, Geringverdiener müssten gar keine Gebühren zahlen, dann ist das falsch: Gerade arme Familien mit geringen Einkommen leiden besonders unter der Gebührenlast.
Der Blick auf ganz NRW zeigt, dass der Höchstwert von Gebührentabellen in manchen Jugendamtsbezirken schon bei einem jährlichen Einkommen von 61.000 Euro erreicht ist und andere Bezirke hingegen bis zu einem jährlichen Einkommen von 156.000 Euro gehen. Der Durchschnittswert liegt in NRW bei rund 96.000 Euro. Wenn Herr Laschet und andere also behaupten, die Abschaffung der Kitagebühren würde vor allem die Reichen entlasten, dann ist das falsch: Die Spitzenzahler sind häufig diejenigen Eltern, die zwei ganz normale Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmern erwirtschaften.
Fazit: Die Kita-Gebühren in NRW sind wohnortabhängig, sozial ungerecht und belasten vor allem die Normalverdiener."
Hintergrund:
Gebührenbelastung von Durchschnittsverdienern (Basis: Ein Kind, U2, 45 Stunden)
Im Jahr 2015 lag das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen bei ca. 44.700 Euro. Die Gebührenbelastung beträgt bis zu 4.000 Euro im Jahr (334 Euro im Monat, ca. neun Prozent des Bruttoeinkommens!).
Im Durchschnitt zahlt jemand mit diesem Einkommen in NRW Kitagebühren in Höhe von 2.426 Euro (202,17 Euro im Monat). Eine junge Familie, der Vater Vermessungstechniker, die Mutter Krankenschwester, mit einem Haushaltseinkommen von ca. 78.000 Euro zahlt bis zu 7.560 Euro Kitagebühren im Jahr, also fast zehn Prozent des Bruttoeinkommens. Im Landesdurchschnitt fallen für die gleiche Leistung bei gleichem Einkommen 4.863 Euro an (405,22 Euro im Monat). Geht man davon aus, dass zukünftig 30 Stunden Kita für alle Kinder beitragsfrei werden, können sich alle Eltern leicht ausrechnen, welche Entlastung das für sie bedeuten würde. Monheim ist übrigens die einzige Kommune, für die dies alles nicht stimmt: Dort gehen bereits alle Kinder beitragsfrei in die Kita, egal ob arm oder reich.
Datenbasis und erhobene Werte:
• Analysiert wurden alle 186 Gebührensatzungen und -tabellen der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen • Gebühreneinstieg: In fünf Jugendämtern gibt es keine Untergrenze für das Bruttojahreseinkommen, in 124 Jugendämtern liegt der Einstiegswert bei unter 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen, bei nur 30 Jugendämtern über 25.000 Euro. Der höchste Einstieg liegt bei 37.000 Euro.
• Oberes Ende der Tabellen: Dies gibt den Wert an, ab dem die Gebühren in einer Tabelle oder Satzung nicht mehr steigen, man also genauso viel zahlt wie ein Millionär. Zwölf Jugendämter legen diesen Wert bei unter 70.000 Euro Jahresbruttoeinkommen fest. In 78 Jugendämtern wird noch oberhalb von 100.000 Euro differenziert. Der höchste Wert liegt hier bei 156.000 Euro, der niedrigste bei 61.000 Euro.
• Gebührenhöhe bei Durchschnittseinkommen: Hier liegen die Werte zwischen 60 Euro und 334 Euro monatlich.
• Gebührenhöhe bei zwei Einkommen: Hier liegen die Werte zwischen 145 und 630 Euro monatlich.
• Alleinerziehende und Patchworkfamilien: In den meisten Kommunen werden erhaltene Unterhaltszahlungen ebenso selbstverständlich auf das Bruttojahreseinkommen angerechnet wie sie umgekehrt bei Unterhaltspflichtigen nicht abgezogen werden, wenn diese in neuer Partnerschaft Kitakinder haben.
• In 45 Kommunen bestehen Möglichkeiten, Ausgaben wie Unterhalt, Werbungskosten, Miete etc. bei der Berechnung des Einkommens abziehen zu lassen, in den anderen nicht.