„Die Trägervielfalt in unserer Kita-Landschaft hat für uns einen hohen Stellenwert und deshalb werden wir die Finanzsituation der Träger dauerhaft verbessern“, erklärte Familienministerin Christina Kampmann. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode wird die Landesregierung ein neues Kita-Gesetz vorstellen, mit dem langfristig eine bedarfsgerechte und qualitativ verbesserte Kindertagesbetreuung gesichert wird. Dabei soll die Finanzierung des Betreuungssystems verbessert werden und somit Kommunen wie Trägern eine solide Basis bieten.
Das jetzige Kinderbildungsgesetz mit seinem Finanzierungssystem durch Kindpauschalen wurde 2007 von der CDU/FDP-geführten Landesregierung beschlossen und seit 2010 mehrfach reformiert. „Die Ursache unserer heutigen Probleme ist tatsächlich die in der Verantwortung des damaligen Ministers Armin Laschet eingeführte Finanzierung, die der tatsächlichen Kostenentwicklung gerade bei den Personalausgaben keine Rechnung trägt“, erklärte Familienministerin Kampmann. Die finanziellen Leistungen des Landes haben sich seit 2010 bereits von rund 1,2 Milliarde Euro auf rund 2,8 Milliarden Euro in 2017 signifikant erhöht. Auch der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wird seit dem 1. August 2013 erfüllt.
Mit über 650.000 Betreuungsplätzen stehen in Nordrhein-Westfalen ab dem im Sommer beginnenden Kita-Jahr 2017/18 über 20.000 Plätze mehr zur Verfügung als noch in diesem Jahr. Allein die Zahl der Plätze für unterdreijährige Kinder hat sich in NRW seit 2010 mehr als verdoppelt.