Ausbau der Kommunalen Integrationszentren im Jahre 2016/17

Wie die grundständige Kl-Förderung von 5,5 Stellen, werden die zusätzlich von der Landesregierung geförderten Stellen unbefristet zur Verfügung gestellt.· Die Stellen für die Lehrkräfte sind befristet bis zum Jahr 2019. Das Programm KOMM-AN NRW wird mit unverändertem Mittelansatz im Jahr 2017 fortgesetzt.
Für die Kreise mit einem Kommunalen Integrationszentrum stehen ab 2017 Zuwendungen für drei weitere Personalstellen in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Stelle zur Verfügung. Zudem erhält jeder Kreis 1 ,5 abgeordnete Lehrkräfte zusätzlich. Die kreisfreien Städte erhalten zusätzlich je eine abgeordnete Lehrkraft und können zudem Zuwendungen für zwei weitere Personalstellen beantragen, die vom Land in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Stelle gefördert werden.Darüber hinaus erhalten alle Kreise und kreisfreien Städte zukünftig Sachkosten für niedrigschwellige Dolmetscherdienste oder Integrationsangebote von bis zu 50.000 Euro.  Acht kreisfreie Städte und zwei Kreise, die aktuell besonders von der Zuwanderung aus Südosteuropa betroffen sind, können daneben auch Mittel aus einem gesonderten Maßnahmeprogramm beantragen.
Die Landesregierung weist darauf hin, dass weiterhin den Kreisen und kreisfreien Städten der Einsatz der Fachkräfte vor Ort in Abstimmung mit den weiteren Partnern obliegt. Empfehlungen für den Einsatz des Personals bzw. der Mittel für Sachausgaben werden den Kommunen vom Land jedoch mit der beigefügten Anlage gegeben.