Renate Hendricks: "Mit seiner Entscheidung hat der Bundesrat für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion gesorgt. Bereits im Entschließungsantrag zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben die regierungstragenden Fraktionen darauf hingewiesen, dass in der Praxis vielerorts die aus individuellen Rechtsansprüchen resultierenden Integrationsassistenzen zu praxistauglichen ‘Poollösungen’ gebündelt wurden.
Um dies für alle Schulen zum Regelfall zu machen, haben wir gefordert, diese Erfahrungen landesweit zu übertragen. Mit der Gesetzesänderung sind unsere Forderungen jetzt aufgegriffen worden: Ab dem 1. Januar 2020 wird das ‘poolen’ auf rechtliche Grundlagen gestellt."
Eva-Maria Voigt-Küppers: "Die Entscheidung wird den inklusiven Unterricht an der Regelschule nachhaltig verbessern. Indem die Integrationshelferinnen und -helfer flexibler auch anderen Schülerinnen und Schülern unterstützend zur Seite stehen können, ist eine bessere Steuerung der sonderpädagogischen Maßnahmen möglich.
Das wird sich besonders im Ganztag bezahlt machen, wo erstmalig der Einsatz von Integrationsassistenzen ausdrücklich gestattet wird. Nun gilt es im nächsten Schritt in die Qualität zu investieren, indem man die Qualifizierung für Integrationshelferinnen und -helfer verbessert und Mindeststandards festlegt."